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Verschärfte Sanktionen gegenüber Liberia

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. Juni 2001
beschlossen, die Sanktionen gegenüber Liberia, welche sie mit
Verordnung vom 15. Dezember 1992 über den verbotenen Waffenhandel mit
Liberia erlassen hat, zu verschärfen und eine entsprechende
Verordnung zu erlassen. Die Verschärfung umfasst die Ausweitung des
Waffenembargos auf die technische Unterstützung im Zusammenhang mit
Waffen und Rüstungsgütern. Verboten werden ausserdem die Einfuhr von
Rohdiamanten aus Liberia sowie die Ein- und Durchreise von
Mitgliedern der liberischen Regierung und deren Ehegatten und
Personen, welche die bewaffneten Rebellentruppen in Liberia
unterstützen.
Mit dem Erlass der Verordnung setzt die Regierung die Sanktionen
gegenüber Liberia um, welche der UNO-Sicherheitsrat in Ergänzung zum
Waffenembargo mit seiner Resolution vom 7. März 2001 erlassen hat.
Dieser sah sich zu weiteren Sanktionen veranlasst, da die Regierung
Liberias die Guerillaorganisation Revolutionäre Einheitsfront (RUF)
und andere bewaffnete Rebellengruppen in Sierra Leone insbesondere
durch militärische Hilfe und durch den illegalen Handel mit
Rohdiamanten aktiv unterstützt.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423 236 67 22, Fax +423 236 64 60;
Ressort: Aeusseres/Regierungsrat Ernst Walch,
Sachbearbeitung: Ressort Aeusseres, Tel. +423 236 60 12.

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