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Aufhebung der Sanktionen gegenüber Äthiopien und Eritrea

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung
vom 3. Juli beschlossen, die Verordnung vom 13. Juni 2000 über 
Massnahmen gegenüber Äthiopien und Eritrea aufzuheben. Diese 
Verordnung wurde zur Umsetzung einer Resolution des UNO-
Sicherheitsrates erlassen und beinhaltet ein bis zum 16. Mai 2001 
befristetes Waffenembargo gegen diese beiden Staaten. Ebenfalls 
aufgehoben wird die Abänderungsverordnung vom 24. Oktober 2000, 
welche Ausnahmen von diesem Embargo festlegt.
Aufgrund des Abkommens über die Einstellung der Feindseligkeiten
vom Juni 2000 und des Friedensabkommens vom Dezember 2000 zwischen
Äthiopien und Eritrea wurde das befristete Waffenembargo vom
UNO-Sicherheitsrat nicht mehr verlängert. Die Verordnungen betreffend
das Waffenembargo gegen Äthiopien und Eritrea können damit aufgehoben
werden.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +42 3 236 67 22, Fax: +42 3 236 64 60.

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