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Verordnung Oberstufenreform: Profilbezogene Fächerkataloge

Vaduz (ots)

Die Verordnung über den Lehrplan und die Promotion
auf der Oberstufe des Liechtensteinischen Gymnasium wurden gemäss dem
Entwurf des Schulamtes genehmigt. Die Oberstufenreform gilt ab dem
Beginn des kommenden Schuljahres 2001/2002 für alle Schüler, die zu
diesem Zeitpunkt in die Oberstufe eintreten. Der genehmigte Entwurf
enthält die Rechtsgrundlage für den neuen Lehrplan und die
Promotionsregelung sowie Angaben zur Information der Eltern.
Einschneidende Neuerungen ergeben sich bei den
Promotionsbedingungen aufgrund der neuen profilbezogenen
Fächerkataloge beziehungsweise Lektionentafeln. Benotet werden sollen
alle Grundlagen und Profilfächer sowie alle Wahlpflichtkurse. Da es
aber unterschiedlich zu gewichtende Fächer gibt, sollen Deutsch,
Englisch, Französisch, Mathematik und ein Profilfach bei der
Ermittlung des für die Promotion massgeblichen Durchschnitts doppelt
gewichtet werden. Dagegen sollen Grundlagenfächer nur mit einer
Lektion pro Woche zu einer Promotionsnote zusammengefasst werden,
welche alsdann im Zeugnis des zweiten Semester berücksichtigt wird.
Der Entwurf wurde im April 2001 durch das Schulamt bearbeitet und
dem Liechtensteinischen Gymnasium zur Stellungnahme vorgelegt. Die
schriftliche Stellungnahme des Gymnasiums zeigt die grundsätzlich
positive Einstellung zum Entwurf des Schulamtes. Auf allfällige
Einwände und Verbesserungsvorschläge der Lehrerschaft wurde so weit
als möglich eingegangen.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423/236 67 22, Fax +423/236 64 60.
Nr.374

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