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Fürstentum Liechtenstein

Seiner Durchlaucht Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein

Vaduz (ots)

Anlässlich des Staatsfeiertages 2001
Liebe Liechtensteinerinnen,
Liebe Liechtensteiner
Seit langem belastet eine Verfassungsdiskussion über
die Zukunft der Monarchie die Innenpolitik in unserem Lande. Seit
1992 wird diese Verfassungsdiskussion öffentlich geführt und über
mehrere Jahre gab es Verhandlungen zwischen dem Fürstenhaus und einer
Verfassungskommission des Landtages, welche leider nicht erfolgreich
verlaufen sind. In diesem Zusammenhang möchte ich doch noch einmal
daran erinnern, dass nicht das Fürstenhaus mit der
Verfassungsdiskussion begonnen hat.
Nach dem Scheitern der Verhandlungen mit der Verfassungskommission
hat das Fürstenhaus einen Verfassungsvorschlag der Oeffentlichkeit
vorgestellt und den anderen Souverän, das Volk, dazu eingeladen,
diesen Entwurf auf dem Schloss mit dem Erbprinzen und mit mir zu
diskutieren. Entgegen unserer ursprünglichen Absicht haben wir erst
nach den Wahlen den überarbeiteten Verfassungsentwurf Ihnen
zugeschickt, um sicherzustellen, dass die Volksabstimmung nicht mit
dem Wahlkampf zusammenfällt. Es gab auch die Hoffnung, dass mit der
neuen Regierung und dem neuen Landtag eine gemeinsame Lösung der
Verfassungsfrage möglich ist.
Diese Hoffnung hat sich erfüllt. In den letzten Wochen und Monaten
haben intensive Verhandlungen stattgefunden. Ganz herzlich möchte ich
im Namen des Fürstenhauses dem Landtagspräsidenten, der Regierung
sowie den Parteipräsidenten der Fortschrittlichen Bürgerpartei und
der Vaterländischen Union für den erfolgreichen Abschluss der
Verhandlungen danken. Ein besonderer Dank gebührt den Mitgliedern des
Forums Liechtenstein, die viele Stunden und so manchen Abend geopfert
haben, um eine Verhandlungslösung zu erzielen.
Aus der Sicht des Fürstenhauses ist der neue Verfassungsvorschlag
dem Vorschlag vom 1. März dieses Jahres ebenbürtig und findet die
Zustimmung des Fürstenhauses. Wir haben immer betont, dass eine
sinnvolle Verfassungsänderung, welche den demokratischen Rechtsstaat
stärkt und die Autonomie des Fürstenhauses respektiert, diese
Zustimmung finden wird.
Der gemeinsame Verfassungsvorschlag soll in Form einer
Regierungsvorlage dem Landtag zugeleitet werden. Nach dem Landtag
wird auch der andere Souverän, das Volk, in einer Abstimmung über die
Verfassungsänderung entscheiden und dieser hoffentlich zustimmen.
Eine Ablehnung würde das Land wohl in eine innenpolitische Krise
stürzen, deren Ausgang nicht absehbar ist. Da wir aussenpolitisch,
besonders was den Finanzplatz betrifft, weiterhin vor Problemen
stehen, wäre ein positiver Abschluss der jahrelangen
Verfassungsdiskussion im Interesse von Land und Volk Liechtensteins.
Wir haben im Fürstenhaus volles Vertrauen in die politische
Klugheit des liechtensteinischen Volkes. Das liechtensteinische Volk
hat in politischen Krisenzeiten unbeeinflusst vom Ausland zum
Fürstenhaus gestanden, so wie das Fürstenhaus zum liechtensteinischen
Volk steht. Diese Partnerschaft hat sich zum Vorteil beider Seiten
über Jahrhunderte bewährt, und ich bin sicher, dass dies auch in
Zukunft der Fall sein wird.
Im Anschluss wird der Landtagspräsident das Wort ergreifen und
sich zum gemeinsamen Verfassungsvorschlag äussern. Darf ich Sie dann
zu einer Erfrischung vor dem Schloss einladen und auf diesem Weg auch
all jenen danken, die an diesem Festtag mitwirken. Ich wünsche Ihnen
noch einen schönen Tag und Gottes Segen.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423/236 67 22, Fax +423/236 64 60.

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