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Vernehmlassung zum FIU-Gesetz

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 4. September
2001 den Vernehmlassungsbericht zum Gesetz über die Stabsstelle FIU
(Financial Intelligence Unit) verabschiedet. Die Vernehmlassungsfrist
läuft bis zum 25. September 2001.
Die Stabsstelle FIU ist die zentrale Empfangsstelle für
Verdachtsmitteilungen betreffend Geldwäscherei. Zu ihren Aufgaben
gehört die Beschaffung und Analyse von Informationen, die zur
Erkennung von Geldwäscherei, von Vortaten der Geldwäscherei und von
organisierter Kriminalität notwendig sind. Das in die Vernehmlassung
gegebene Gesetz regelt die Stellung, die Zuständigkeiten und die
Aufgaben der Stabsstelle FIU und legt die Zusammenarbeit mit
inländischen und ausländischen Behörden fest. Weitere Punkte
betreffen Datenschutzbestimmungen und die Regelung des
Auskunftsrechtes.
Rechtliche Grundlage für die seit dem 1. März 2001 tätige
Stabsstelle FIU ist die Verordnung vom 22. Februar 2001 über die
Financial Intelligence Unit. Diese rechtliche Grundlage soll nun auf
Gesetzesniveau gehoben werden. Der Vernehmlassungsbericht enthält
auch eine Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes. Diese Abänderung
des Sorgfaltspflichtgesetzes beinhaltet redaktionelle Anpassungen,
die sich aus dem Aufbau der Stabsstelle FIU ergeben. Der
Vernehmlassungsbericht zum Gesetz über die Stabsstelle FIU kann bei
der Regierungskanzlei bezogen werden.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423/236 67 22, Fax +423/236 64 60.

Nr. 413

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