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Baldige Verwirklichung des Internationalen Strafgerichtshof

Vaduz (ots)

Auf Initiative Liechtensteins drängt der Europarat auf rasche
Ratifizierung des Status
Am 13. und 14. September 2001 fand auf Initiative
Liechtensteins, das bekanntlich derzeit den Vorsitz im
Ministerkomitee des Europarats hat, die zweite Expertensitzung über
die Auswirkungen der Ratifizierung des 1998 in Rom beschlossenen
Statuts des geplanten Internationalen Strafgerichtshofs statt. Die
Rechtsabteilung des Europarats hatte bereits im Jahre 2000 eine erste
Sitzung zu diesem Thema einberufen. Der Anstoþ dazu war damals vom
Rechtsberaterausschuss für internationales öffentliches Recht und vom
Europäischen Ausschuss für Strafrechtsprobleme gekommen.
Die diesjährige Sitzung wurde vom liechtensteinischen Botschafter
Josef Wolf in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des
Ministerkomitees auf Botschafterebene eröffnet. In seiner Rede wies
Wolf auf die in den letzten Jahren erfolgte revolutionäre Entwicklung
des humanitären Völkerrechts hin. Durch die Einsetzung des Haager
Kriegsverbrechertribunals für das ehemalige Jugoslawien sowie des
Internationalen Strafgerichtshofs für die in Ruanda verübten
Verbrechen sei es gelungen, auch Staats- und Regierungschefs sowie
hohe Militärs für ihre Handlungen gegen das Völkerrecht und ihre
Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Rechenschaft zu ziehen.
Allerdings sei die Tätigkeit dieser beiden internationalen
Gerichtshöfe auf bestimmte, geografisch eingegrenzte Situationen
beschränkt geblieben.
Der Durchbruch, so betonte Botschafter Wolf, sei 1998 gelungen,
als die Staaten in Rom die Einsetzung eines allgemeinen
Internationalen Strafgerichtshofs beschlossen hätten. Dieser stehe
aber derzeit leider noch auf dem Papier, da noch nicht genügend
Staaten sein Statut, an dessen Ausarbeitung Liechtenstein aktiv
mitgewirkt habe, ratifiziert hätten. Von den 15 EU-Staaten hätten
zwar schon 11 ratifiziert, von den 43 Europaratsländern (zu denen
auch die EU-Staaten zählen) jedoch erst 16. Wenn es gelänge, alle
Europaratsmitglieder zur Ratifizierung zu bewegen, würde das Statut
sofort in Kraft treten, und der Gerichtshof könnte seine Arbeit
aufnehmen.
Im Rahmen seines Vorsitzes sei es eines der Hauptanliegen
Liechtensteins, dafür zu sorgen, dass das Ministerkomitee -
unterstützt von der Parlamentarischen Versammlung - die
Mitgliedsstaaten in einer förmlichen Erklärung auffordere, so rasch
wie möglich alle Hindernisse im innerstaatlichen Recht zu beseitigen
und das Statut zu ratifizieren, damit schwere Verbrechen gegen das
Völkerrecht und die Menschenrechte nicht länger ungesühnt blieben.
Botschafter Wolf teilte mit, dass Liechtenstein mit gutem Beispiel
vorangehen werde : Nachdem der Landtag grünes Licht gegeben habe,
werde Auþenminister Ernst Walch noch Ende dieses Monats den Vereinten
Nationen in New York die Ratifikationsurkunde übergeben.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423/236 67 22, Fax +423/236 64 60.

Nr. 444

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