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Schaffung eines 3. Senates beim Obergericht

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 25. September
den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des
Gerichtsorganisationsgesetzes im Hinblick auf die Schaffung eines 3.
Senates beim Obergericht genehmigt. Die Vernehmlassungsfrist wurde
auf Ende November festgelegt.
Die Schaffung eines 3. Senates ist nach Ansicht der Regierung
notwendig, da die zu behandelnden Fälle in den letzten zehn Jahren
stark gestiegen sind.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel.: +423/236 67 22
Fax: +423/236 64 60
Rückfragen:
Ressort: Präsidium/Regierungschef Otmar Hasler
Sachbearbeitung: Regierungssekretär Norbert Hemmerle (+423/236 60 06)
Nr. 471

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