Postulatsbeantwortung betreffend Direkteinsätze im Bereich der humanitären Hilfe
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 16. Oktober 2001 die Postulatsbeantwortung betreffend Direkteinsätze im Bereich der humanitären Hilfe beschlossen.
Mit einem Postulat vom 27. Oktober 2000, das der Landtag in seiner Sitzung vom 22. November 2000 an die Regierung überwies, wurde die Regierung eingeladen abzuklären, auf welche Weise Liechtenstein Strukturen erarbeiten und personelle sowie materielle Ressourcen bereitstellen könne, die für Direkteinsätze im Bereich der humanitären Hilfe eingesetzt werden könnten. Dabei sollte die humanitäre Hilfe mit Vorbeugungs- und Nothilfemassnahmen zur Erhaltung gefährdeten menschlichen Lebens sowie zur Linderung von Leiden beitragen und die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen, beispielsweise dem Schweizerischen Katastrophenhilfekorps, sei vorzusehen.
Das Postulat war damit begründet worden, dass Naturkatastrophen, Zivilisationskatastrophen, bewaffnete Konflikte und Krisen aufgrund von strukturellen Mängeln zumeist die ärmsten, hilflosesten Bevölkerungsschichten träfen. Es sei ein Gebot der Solidarität unseres Landes gegenüber der internationalen Staatengemeinschaft, Ressourcen bereitszustellen und aktive humanitäre Hilfe in Katastrophenfällen zu leisten. Zwar habe das Land aktive Strukturen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit aufgebaut und sei durch einige Institutionen, beispielsweise das Liechtensteinische Rote Kreuz und die Caritas, mit anerkannten internationalen Organisationen verbunden. Im Bereich der humanitären Hilfe im Katastrophenfall seien jedoch Lücken festzustellen. Die liechtensteinische Solidarität mit den Betroffenen dürfe sich nicht auf finanzielle Hilfe beschränken. Liechtenstein solle sinnvolle, grössenverträgliche Formen des Engagements entwickeln, um Soforthilfe leisten zu können. Es sei dabei an Einsätze zur Rettung, Bergung und Versorgung von Verletzten ebenso wie zur Sicherung der überlebenswichtigen Bedüfnisse wie Trinkwasserbeschaffung, Lieferung und Verteilung von Nahrungsmitteln, Bereitstellung von Unterkünften und medizinische Betreuung der betroffenen Bevölkerung gedacht. Es solle insbesondere die Zusammenarbeit mit einer Partnerorganisation wie dem Schweizerischen Katastrophenhilfekorps gesucht werden.
Die Regierung begrüsst insbesondere im Hinblick auf die auch von Liechtenstein geforderte internationale Solidarität das im Postulat vorgebrachte Anliegen und führte daher die notwendigen Abklärungen durch, deren Resultat Gegenstand der Postulatsbeantwortung ist. Das Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) bzw. das Schweizerische Katastrophenhilfekorps (SKH) haben sich gerne bereit erklärt, in diesen Bereichen mit Liechtenstein zusammenzuarbeiten. Dies soll auf unkomplizierte, pragmatische und direkte Weise geschehen, ohne dass hierzu völkerrechtliche Vereinbarungen notwendig wären. Die Regierung wird durch geeignete Informationsveranstaltungen auf die Möglichkeiten der Zusammenarbeit bzw. des Einbezugs von Personen aus Liechtenstein in die Programme und Projekte der DEZA bzw. des SKH informieren.
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