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Postulatsbeantwortung betreffend Direkteinsätze im Bereich der humanitären Hilfe

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 16. Oktober
2001 die Postulatsbeantwortung betreffend Direkteinsätze im Bereich
der humanitären Hilfe beschlossen.
Mit einem Postulat vom 27. Oktober 2000, das der Landtag in  
seiner Sitzung vom 22. November 2000 an die Regierung überwies,  
wurde die Regierung eingeladen abzuklären, auf welche Weise  
Liechtenstein Strukturen erarbeiten und personelle sowie  
materielle Ressourcen bereitstellen könne, die für Direkteinsätze  
im Bereich der humanitären Hilfe eingesetzt werden könnten. Dabei  
sollte die humanitäre Hilfe mit Vorbeugungs- und  
Nothilfemassnahmen zur Erhaltung gefährdeten menschlichen Lebens  
sowie zur Linderung von Leiden beitragen und die Zusammenarbeit  
mit Partnerorganisationen, beispielsweise dem Schweizerischen  
Katastrophenhilfekorps, sei vorzusehen.
Das Postulat war damit begründet worden, dass  
Naturkatastrophen, Zivilisationskatastrophen, bewaffnete  
Konflikte und Krisen aufgrund von strukturellen Mängeln zumeist  
die ärmsten, hilflosesten Bevölkerungsschichten träfen. Es sei  
ein Gebot der Solidarität unseres Landes gegenüber der  
internationalen Staatengemeinschaft, Ressourcen bereitszustellen  
und aktive humanitäre Hilfe in Katastrophenfällen zu leisten.  
Zwar habe das Land aktive Strukturen im Bereich der  
Entwicklungszusammenarbeit aufgebaut und sei durch einige  
Institutionen, beispielsweise das Liechtensteinische Rote Kreuz  
und die Caritas, mit anerkannten internationalen Organisationen  
verbunden. Im Bereich der humanitären Hilfe im Katastrophenfall  
seien jedoch Lücken festzustellen. Die liechtensteinische  
Solidarität mit den Betroffenen dürfe sich nicht auf finanzielle  
Hilfe beschränken. Liechtenstein solle sinnvolle,  
grössenverträgliche Formen des Engagements entwickeln, um  
Soforthilfe leisten zu können. Es sei dabei an Einsätze zur  
Rettung, Bergung und Versorgung von Verletzten ebenso wie zur  
Sicherung der überlebenswichtigen Bedüfnisse wie  
Trinkwasserbeschaffung, Lieferung und Verteilung von  
Nahrungsmitteln, Bereitstellung von Unterkünften und medizinische  
Betreuung der betroffenen Bevölkerung gedacht. Es solle  
insbesondere die Zusammenarbeit mit einer Partnerorganisation wie  
dem Schweizerischen Katastrophenhilfekorps gesucht werden.
Die Regierung begrüsst insbesondere im Hinblick auf die auch  
von Liechtenstein geforderte internationale Solidarität das im  
Postulat vorgebrachte Anliegen und führte daher die notwendigen  
Abklärungen durch, deren Resultat Gegenstand der  
Postulatsbeantwortung ist. Das Direktion für Entwicklung und  
Zusammenarbeit (DEZA) bzw. das Schweizerische  
Katastrophenhilfekorps (SKH) haben sich gerne bereit erklärt, in  
diesen Bereichen mit Liechtenstein zusammenzuarbeiten. Dies soll  
auf unkomplizierte, pragmatische und direkte Weise geschehen,  
ohne dass hierzu völkerrechtliche Vereinbarungen notwendig wären.  
Die Regierung wird durch geeignete Informationsveranstaltungen  
auf die Möglichkeiten der Zusammenarbeit bzw. des Einbezugs von  
Personen aus Liechtenstein in die Programme und Projekte der DEZA  
bzw. des SKH informieren.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236 67 22
Fax: +423/236 64 60
Internet: www.presseamt.li
Rückfragen:
Ressort: Äusseres/Regierungsrat Ernst Walch
Sachbearbeitung: Ressort Äusseres (+423/236 60 12)
Nr. 508 1/2849

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