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Abschluss der Naturgefahrenkartierung

Vaduz (ots)

Naturgefahren prägen das Gebiet Liechtensteins seit
jeher. Im Verlaufe der Jahre haben sich nicht etwa die von
Naturereignissen ausgehenden Gefahren an sich verändert. Zugenommen
haben vielmehr die Anzahl gefährdeter Menschen und Objekte in den von
Naturgefahren bedrohten Gebieten, die Werte der Schutzgüter sowie als
Folge davon das Schutz- und Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung. Für
die verantwortlichen Behörden stellt sich damit die Aufgabe, durch
Veranlassung geeigneter Massnahmen soweit wie möglich
Schäden an Menschen und Sachwerten zu vermeiden, 
   Prioritäten bei der Vornahme von Sicherungsmassnahmen nach  
   objektiven Kriterien zu setzen, 
   Schutzmassnahmen bei Bauten und Anlagen entsprechend den  
   lokalen Erfordernissen zu treffen, 
   Haftungsfälle der bewilligenden Behörden zu vermeiden und 
   insgesamt Finanzmittel ökonomisch einzusetzen.
Massgebende Grundlage für die Vornahme wirkungsvoller Massnahmen
bildet eine objektive Erhebung und Darstellung der Gefahrenprozesse
Rutschung, Wildbach, Lawinen sowie Steinschlag, wie sie im Verlaufe
der Jahre 1995 bis 2001 für das ganze Land gestützt auf einschlägige
Bestimmungen des Waldgesetzes durchgeführt wurden. Anlässlich ihrer
letzten Sitzung nahm die Regierung die in den Naturgefahrenkarten
zusammengefassten Erkenntnisse der Naturgefahrenkartierung zur
Kenntnis und erklärte diese gleichzeitig für die Gemeinde- und
Landesbehörden als verbindlich. Dies bedeutet, dass diese
Erkenntnisse bei allen raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen
sind. Die entsprechende Umsetzung der Ergebnisse der Gefahrenkarten
auf dem Zonenplan obliegt den Gemeinden.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236 67 22
Fax +423/236 64 60
Internet: www.presseamt.li
Rückfragen:
Ressort: Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft/Regierungsrat
Alois Ospelt
Sachbearbeitung: Amt für Wald, Natur und Landschaft (+423/236 64 00)

Nr. 513

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