IBK-Projekt: Streptomycin in Honig
Vaduz (ots)
Rund um den Bodensee: Frühlingshonig kaum mit Streptomycin verunreinigt
Die erste grenzüberschreitende Untersuchungskampagne innerhalb der IBK zeigt, dass rund um den Bodensee das Verbot, Feuerbrand mit Streptomycin zu bekämpfen, grösstenteils eingehalten wurde, da in über 99 Prozent der untersuchten Frühlingshonige kein Streptomycin nachgewiesen wurde.
Anlässlich der ersten gemeinsamen, grenzüberschreitenden Untersuchungskampagne innerhalb der Internationalen Bodenseekonferenz (IBK) wurden hinsichtlich einer Kontamination mit Streptomycin 215 Frühlingshonige aus der Bodenseeregion untersucht. In lediglich zwei Proben konnte Streptomycin über der Bestimmungsgrenze von 5 ng/g nachgewiesen werden. Es darf somit der Schluss gezogen werden, dass das Verbot des Einsatzes von Plantomycin zur Bekämpfung des Feuerbrandes grossmehrheitlich eingehalten wurde. Eine schleichende Versorgung der Bevölkerung mit Streptomycin durch den Verzehr einheimischer Frühjahrshonige des Jahres 2001 kann ausgeschlossen werden. Die Untersuchungsaktion stand unter der Federführung des Kantonalen Amtes für Lebensmittelkontrolle (KAL) St. Gallen.
Der Anstoss zum Projekt ging im Januar von der Kommission Gesundheit der IBK aus, in der alle an den Bodensee grenzenden Bundesländer, Kantone und das Fürstentum Liechtenstein vertreten sind. Hintergrund war die Ausbreitung des Feuerbrandes und dessen Bekämpfung mit Plantomycin, einem Behandlungsmittel, dass das Antibiotikum Streptomycin als Wirkstoff enthält. Bei der Anwendung von Streptomycin werden die Blüten befallener Fruchtbäume besprüht. Bienen holen den Nektar der Blüten und bringen durch die Berührung Streptomycin in den Honig. Somit ist der Frühlingshonig wesentlich von dieser Problematik betroffen. Im Laufe des Frühlings dieses Jahres zeigte es sich, dass in der Bodenseeregion nur vereinzelt Feuerbrandbefallstage zu verzeichnen waren. Daher war abzusehen, dass wohl nur wenige mit Streptomycin kontaminierte Honige gefunden würden.
Während in der Schweiz Streptomycin zur Bekämpfung des Feuerbrandes nie erlaubt wurde, war die Behandlung in Deutschland im letzten Jahr erlaubt. Dieses Jahr war die Anwendung in allen am Projekt beteiligten Ländern untersagt. Für die lebensmittelrechtliche Beurteilung kontaminierter Honige gelten in den beteiligten Ländern unterschiedliche Höchstmengen zwischen 20 bis 50 ng/g. Ziel der Aktion war, eine Bestandsaufnahme über die Streptomycinkontamination von Frühjahrshonigen aus den an den Bodensee grenzenden Gebieten zu erhalten. Insbesondere sollten Honige aus dem Produktionsgebiet von Obstanlagen mit einem Streptomycingehalt über dem geltenden Höchstwert erfasst werden.
Am 4. April 2001 trafen sich Vertreter und Vertreterinnen der beteiligten Überwachungsämter und Laboratorien zu einer Koordinations- und Startsitzung in St. Gallen. Ausser Bayern waren alle IBK-Mitglieder durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung vertreten.
Guter einheimischer Honig Aus dem Fürstentum Liechtenstein wurden im Rahmen der IBK- Untersuchungskampagne 15 Frühlingshonige untersucht. Bei keiner Probe konnte Streptomycin nachgewiesen werden. Die gleiche erfreuliche Situation bot sich in St. Gallen (59 Proben), in beiden Appenzell (9 Proben), Baden-Württemberg (7 Proben), Glarus (2 Proben), Schaffhausen (10 Proben), Thurgau (47 Proben) und Zürich (26 Proben). Streptomycin über der Bestimmungsgrenze von 5 ng/g wurde in einem Honig (8 ng/g) aus Graubünden (11 Proben) gefunden. Bei den 29 in Vorarlberg erhobenen Proben lag ebenfalls einer mit 40 ng/g über der Bestimmungsgrenze. Für diese zwei positiven Proben sollen nun auf dem lnspektionsweg mögliche Kontaminationsmöglichkeiten abgeklärt werden. Es ist aber festzuhalten, dass keiner der 215 untersuchten Frühlingshonige den im betreffenden Land geltenden Höchstwert überschreitet.
Kontakt:
Auskunft für das Fürstentum Liechtenstein erteilt:
Dr. Peter Malin, Tel. 00423 / 236 73 11;
E-Mail: peter.malin@alk.llv.li;
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Weitergehende Informationen erteilen für die Ostschweiz:
St. Gallen: Kantonschemiker, Dr. Hans-Rudolf Hunziker,
Tel. 071 / 229 28 00; E-Mail: hans-rudolf.hunziker@gd-kal.sg.ch
Leiter Abteilung Chemie, Dr. Pius Kölbener, Tel. 071 / 229 28 50
E-Mail: pius.kölbener@gd-kal.sg.ch
Beide Appenzell, Glarus und Schaffhausen:
Kantonschemiker, Dr. Roger Biedermann, Tel. 052/632 74 80;
E-Mail: roger.bidermann@ktsh.ch
Thurgau: Kantonschemiker, Dr. Hans Guggisberg, Tel. 052/724 22 64
E-Mail: hans.guggisberg@kttg.ch
Zürich: Kantonschemiker, Dr. Rolf Etter, Tel. 01/252 56 54
E-Mail: rolf.etter@klzh.ch
Graubünden: Kantonschemiker, Dr. Otmar Deflorin, Tel. 081/257 26 80
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