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Neue Verordnung über die Öffnungszeiten von Gastgewerblichen Betrieben und die Dauer von Veranstaltungen zur Wahrung der Nachtruh

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 11. Dezember
2001 die Verordnung über die Öffnungszeiten von gastgewerblichen
Betrieben und die Dauer von Veranstaltungen zur Wahrung der Nachtruhe
genehmigt. Die Verordnung wird am 1. März 2002 in Kraft treten.
Die neue Verordnung zielt insbesondere darauf ab, die
Verantwortung sowohl für die Erteilung der Bewilligungen als auch für
die Kontrolle zu deren Einhaltung den Gemeindevorstehern zu
übertragen. Die Zuständigkeiten in diesem Bereich waren bislang auf
Land und Gemeinden aufgeteilt, was zu einer unbefriedigenden
Situation geführt hat. Während die Bewilligungen für
Polizeistundenverlängerungen bisher vom Land (Regierungskanzlei)
ausgestellt wurden, fiel die Kontrolle über die Einhaltung der
Polizeistunde in den Verantwortungsbereich der jeweiligen Gemeinde.
Gemäss der neuen Verordnung gilt sowohl für öffentliche als auch
private Veranstaltungen und Versammlungen sowie für gastgewerbliche
Betriebe künftig die Nachtruhe von 23.00 bis 6.00 Uhr. Dies gilt auch
für die umliegenden und in den Verantwortungsbereich des
Veranstalters fallenden Anlagen. Der Gemeindevorsteher kann auf
begründetes Gesuch hin Ausnahmen bewilligen. Ebenfalls kann der
Vorsteher künftig auf begründetes Gesuch verlängerte Öffnungszeiten
von gastgewerblichen Betrieben bewilligen. Ohne Bewilligung können
gastgewerbliche Betriebe am Freitag und Samstag bis 1.00 Uhr an den
anderen Tagen bis 24.00 Uhr offen halten.
Die verabschiedete Verordnung wurde aufgrund der Ergebnisse des
Vernehmlassungsberichtes erarbeitet, bei welchem die Gemeinden, die
Gewerbe- und Wirtschaftskammer und der Liechtensteinische
Arbeitnehmerverband ihre Stellungnahme abgegeben haben.

Kontakt:

Ressort:
Wirtschaft/Regierungsrat Hansjörg Frick

Sachbearbeitung:
René Schierscher
Tel. +423/236'60'36

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: www.presseamt.li
Nr. 627 RA 1/2797-2283

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