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Elektrizitätsmarkt wird liberalisiert

Vaduz, 13. März (pafl) -

Die Regierung will mit einem
Elektrizitätsmarktgesetz den liechtensteinischen  
Elektrizitätsmarkt liberalisieren. In einem von der Regierung  
zuhanden des Landtags verabschiedeten Gesetzesentwurf werden die  
Vorschriften zur Elektrizitätserzeugung, -übertragung und  
-verteilung festgelegt. Ferner werden die Organisation und  
Funktionsweise des Elektrizitätssektors, der Marktzugang sowie  
der Betrieb der Netze geregelt. Durch das Gesetz wird der Markt  
geordnet und schrittweise geöffnet werden.
Das Ziel der Liberalisierung ist es, den Wettbewerb  
effizienter zu machen. Der Markt soll für die Anbieter geöffnet  
werden, sodass der Konsument freie Lieferantenwahl hat. Dafür  
muss der diskriminierungsfreie Zugang zum Netz, welches ein  
natürliches Monopol bleibt, sichergestellt werden. Die Grundsätze  
des Service Public werden aufrechterhalten.
Der Preis für Energie setzt sich aus verschiedenen Elementen  
zusammen, wie Durchleitungspreis und Energiepreis (kWh). Der  
Energiepreis wird in Zukunft alleine vom Markt bestimmt werden  
und der Durchleitungspreis wird die Kosten des Netzes  
widerspiegeln.
Um erneuerbare Energieformen mit rationeller Nutzung aus  
umweltpolitischen Gründen fördern zu können, sieht der Entwurf  
eine mögliche Befreiung von den Durchleitungskosten für diese  
Energieformen vor.

Kontakt:

Regierungsrat Hansjörg Frick
Ressort Wirtschaft
Tel. +423/236 60 74

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: www.presseamt.li

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