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Bildungsleistungen von der Mehrwertsteuer ausgenommen

Vaduz (ots)

Auf Bildungsleistungen soll in
Zukunft keine Mehrwertsteuer erhoben werden. Dies hat die  
Regierung in Anlehnung an die schweizerische Änderung des  
betreffenden Artikels im Mehrwertsteuergesetz beschlossen und  
einen Bericht und Antrag zuhanden des Landtags verabschiedet.
Generell soll auf Bildungsleistungen keine Mehrwertsteuer  
erhoben werden. Wie bisher von der Mehrwertsteuer ausgenommen  
werden sollen nach dem vorgeschlagenen neuen Wortlaut des  
Artikels die Umsätze im Bereich der Erziehung von Kindern und  
Jugendlichen, des Unterrichts, der Ausbildung, der Fortbildung  
und der beruflichen Umschulung. Der von Privatlehrern oder  
Privatschulen erteilte Unterricht, die Umsätze aus Kursen,  
Vorträgen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder  
bildender Art sowie die Referententätigkeit, unabhängig davon, ob  
das Honorar dem Unterrichtenden oder seinem Arbeitgeber  
ausgerichtet wird, sind von der Steuer ausgenommen. Neu sollen  
auch gewisse Umsätze aus im Bildungsbereich durchgeführten  
Prüfungen ausgenommen werden.
In der Schweiz wurde dieser Gesetzesänderung im Dezember 2001  
zugestimmt. Liechtenstein hat sich in der  
Mehrwertsteuervereinbarung mit der Schweiz verpflichtet, die  
materiellen Vorschriften der schweizerischen  
Mehrwertsteuergesetzgebung in das Landesrecht zu übernehmen. Dies  
wird mit dem verabschiedeten Bericht und Antrag umgesetzt.

Kontakt:

Ressort Finanzen
Regierungschef Otmar Hasler
Sachbearbeitung: Steuerverwaltung
Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 207

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