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Neues Lehrerdienstgesetz

Vaduz (ots)

Die Regierung will das Dienstrecht für die
Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen Liechtensteins zeitgemässer
gestalten. Vor allem die die Teilzeitlehrerinnen und Teilzeitlehrer
sollen gegenüber dem heutigen Zustand besser gestellt werden.
Ausserdem sollen die Kindergärtnerinnen wie Lehrerinnen und Lehrer an
der Primarschule Angestellte des Landes werden. Einen entsprechenden
Bericht und Antrag wurde von der Regierung zuhanden des Landtags
verabschiedet.
Im neuen Lehrerdienstrecht sollen Lehrpersonen ausserdem einen im
Gesetz festgeschriebenen Dienstauftrag erhalten, welcher die
wesentlichen Tätigkeitsfelder auflistet. Der Stellenplan soll
umfassender geführt werden und auch Teilzeitstellen enthalten.
Weiters wird Schulleitung und Aufsicht klarer abgestützt.
Bei den Kindergärten und den Primarschulen werden die Kompetenzen
der Gemeindebehörden klarer als bisher geregelt. Werden neue Stellen
geschaffen, ist hierfür die Zustimmung des jeweiligen Gemeinderates
erforderlich. Bei Personalentscheiden erhält der Gemeindeschulrat ein
umfassendes Vorschlagsrecht.
Die Gesetzesvorlage enthält ausserdem zahlreiche weitere
Verbesserungen, so z.B. eine Rechtsgrundlage für das Jobsharing auf
der Kindergarten- und Primarschulstufe oder die Stärkung der
Gemeindeautonomie bei der Bestellung des Gemeindeschulrates.

Kontakt:

Ressort: Bildungswesen
Regierungschef-Stellvertreterin: Rita Kieber-Beck
Sachbearbeitung: Schulamt Tel. +423/236 67 51

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 278

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