Regelung der landesweiten Feuerwehraufgaben
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in Ihrer Sitzung vom 11. Juni 2002 einen Arbeitsgruppenbericht, welcher sich schwerpunktmässig mit Fragen zur Regelung der landesweiten Feuerwehraufgaben beschäftigt, zur Kenntnis genommen. Die Analyse der heutigen und zukünftigen Aufgaben im Feuerwehrwesen hat gezeigt, dass die Anforderungen und Aufgaben im Feuerwehrwesen in den letzten Jahren insbesondere auf Landesebene laufend zugenommen haben. Diese Aufgaben und Anforderungen bedürfen einer neuen Regelung zwischen den Gemeinden und dem Land. Sie erfordern zudem eine landesweite Führung, ein effektives Projektmanagement sowie die Koordination der verschiedenen Projekt- und Arbeitsgruppen.
Im Grunde ist das Feuerwehrwesen eine Aufgabe der Gemeinden. Das Land konzentriert sich auf die Wahrnehmung der staatlichen Aufsicht, auf die Durchführung von Inspektionen sowie auf die Vorbereitung und die Durchführung des Kursprogramms (Instruktion). Gemeinsame Aufgaben und Projekte der Feuerwehren werden durch den Liechtensteinischen Feuerwehrverband (LFV), die Instruktoren und das Amt für Zivilschutz und Landesversorgung koordiniert. Die Analyse der Arbeitsgruppe hat gezeigt, dass sich bei Wahrnehmung und Koordination der landesweiten Feuerwehraufgaben Engpässe und Schnittstellenprobleme ergeben, die u.a. auf eine zeitliche Überbelastung aller Beteiligten und auf fehlende personelle Ressourcen zurückzuführen sind.
Das zuständige Regierungsressort wurde deshalb beauftragt, den Bericht den Gemeinden und den Vertretern der Feuerwehren vorzustellen sowie die weiteren erforderlichen Massnahmen einzuleiten. Insbesondere soll der Dialog mit den Gemeinden gesucht werden. Es soll dabei geklärt werden, wie die Aufgabenteilung der landesweiten Feuerwehraufgaben zukünftig geregelt werden kann. Ziel der Regierung ist die Regelung dieser Aufgabenbereiche und damit die langfristige Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des liechtensteinischen Feuerwehrwesens.
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