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Fürstentum Liechtenstein

Verbesserung des Konsumentenschutzes

Vaduz (ots)

Liechtenstein hat bis heute kein eigenes
Konsumentenschutzgesetz. Alle Bestimmungen hinsichtlich
Verbraucherrecht sind verstreut in diversen Gesetzen zu finden. Die
Regierung will nun die vielen verschiedenen Bestimmungen zum
Verbraucherrecht in einem übersichtlichen und leicht handhabbaren
Konsumentenschutzegesetz zusammenfassen. Eine entsprechende
Gesetzesvorlage wurde von der Regierung zuhanden des Landtags
verabschiedet.
Mit dem Beitritt Liechtensteins zum EWR wurde es notwendig,
zahlreiche Richtlinien hinsichtlich des Verbraucherschutzes, wie z.B.
irreführende Werbung, Verbraucherkredit, Pauschalreisen etc., zu
übernehmen. Im Laufe der Jahre hat sich dieser Katalog stark
ausgedehnt. Bis heute wurden 12 Richtlinien im Bereich
Verbraucherschutzrecht ins EWRA übernommen und zum Teil schon
umgesetzt.
Der Bereich Konsumentenschutz ist jedoch in Liechtenstein noch in
den Anfängen. Es wurden zwar Umsetzungsarbeiten für Richtlinien, die
ins EWRA übernommen wurden, geleistet, andere Leistungen für
Konsumenten, wie z.B. Anlaufstellen, Zusammenarbeit mit anderen
Ländern bezüglich grenzüberschreitendem Handel etc., werden zur Zeit
nicht verfolgt. Liechtenstein beschäftigt sich somit nicht mit der
Person Konsument oder dem Konsumverhalten, sondern mit der Materie an
sich. Mit der Schaffung eines Konsumentenschutzgesetzes will die
Regierung diesem Umstand Rechnung tragen und die verschiedenen
Bestimmungen in einem Gesetz zusammenfassen.

Kontakt:

Ressort:
Wirtschaft/Regierungsrat
Hansjörg Frick

Sachbearbeitung:
Amt für Volkswirtschaft
Tel. +423/236'68'71

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 404 2002/1500

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