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Datenpool für die Krankenversicherung in Liechtenstein

Vaduz (ots)

Seit Ende 1999 stehen dem Liechtensteinischen
Krankenkassenverbandes (LKV) und somit auch dem Land keine
statistischen Daten des gesamten Gesundheitsbereichs zur Verfügung.
Dies ist auf die Einführung des Datenpools bei Santésuisse
(ehemaliger Verband der Schweizer Krankenversicherer) in Solothurn
Anfang 2000 zurückzuführen, welche sich auf die Krankenversicherung
in der Schweiz konzentriert und nicht auf Liechtenstein ausgeweitet
werden sollte.
Für die Regierung ist sehr wichtig, dass solche Daten so schnell
als möglich wieder zur Verfügung stehen, denn diese können als
Grundlage für Entscheidungen über notwendige Massnahmen im
Gesundheitswesen herangezogen werden. Aus diesem Grund sind der
Aufbau und der Betrieb eines Datenpools für Liechtenstein notwendig.
Für den Aufbau des Datenpools rechnet die Regierung mit einem
Investitionsbedarf von 195'000 Franken. Für dessen Betrieb wird
voraussichtlich mit jährlichen Betriebskosten von maximal 95'000
Franken gerechnet.
Der Datenpool wird im Frühling 2003 erste statistische Daten für
den gesamten Gesundheitsbereich liefern und Daten der Jahre 2000 bis
2002 beinhalten. Die heutige Datenerfassung von Sanacare bezieht sich
nur auf das Hausarztsystem (GNL) und deren Daten können nicht als
Entscheidungsgrundlage für den gesamten Gesundheitsbereich
herangezogen werden. Diese Datenerfassung von Sanacare wird ab dem
Jahr 2004 vom Datenpool abgelöst werden. Dadurch werden die Kosten
für die statistische Datenaufbereitung wesentlich gesenkt und den
Entscheidungsträgern, Regierung, Landtag und Krankenkassenverband
steht Datenmaterial für Entscheidungen zur Verfügung, welches bisher
nicht bestand. Mit dem vorgeschlagenen Datenpool soll dies ermöglicht
werden.

Kontakt:

Ressort: Soziales/Regierungsrat Hansjörg Frick
Sachbearbeitung: Amt für Volkswirtschaft, Tel. +423/236'68'71

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 504 2002/2726-6368

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