Neues Luftreinhaltegesetz
Vaduz, 27. November (ots)
Erfahrungen im Vollzug des Luftreinhaltegesetzes zeigen, dass wesentliche Elemente der Luftreinhaltegesetzgebung grundsätzlich neu gestaltet werden müssen. Die zusätzlich notwendig gewordenen Anpassungen an die geänderten schweizerischen Gesetzesvorlagen und an das EWR-Recht bedingen so viele Änderungen, dass sich eine Totalrevision aufdrängt. Die Regierung hat nun einen entsprechenden Bericht und Antrag zur Neufassung des Luftreinhaltegesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet.
Nach fünfzehnjährigem Bestehen des Luftreinhaltegesetzes erfordern Erfahrungen aus dem praktischen Vollzug, neues Wissen um das Verhalten von Luftschadstoffen, technische Fortschritte sowie geänderte gesellschaftspolitische Anliegen entsprechende Anpassungen. Obwohl hinsichtlich der Schadstoffbelastung der Luft in Teilbereichen massgebliche Erfolge erzielt wurden, sind weitere Anstrengungen zur Reinhaltung der Luft nach wie vor dringend.
Aus diesen Gründen erfuhren auch die schweizerischen Rezeptionsvorlagen (Umweltschutzgesetz, Luftreinhalteverordnung) während der vergangenen Jahre wesentliche Anpassungen. Diese werden so weit als erforderlich nachvollzogen, um wieder eine möglichst rechtsgleiche Situation zur Schweiz zu erlangen. In rechtlicher Hinsicht bedingen auch das EWRA und neue internationale Übereinkommen mehrere Änderungen grundsätzlicher Natur.
Wesentliche Kapitel des bisherigen Gesetzes, insbesondere der dort vorgesehene Sanierungsplan, werden gemäss den Erfahrungen und der durch die Kleinflächigkeit bedingten spezifischen Situation Liechtensteins völlig neu gestaltet. Zudem soll die Möglichkeit verankert werden, Vollzugsaufgaben in Zusammenarbeit mit umliegenden Kantonen und Ländern in einem grösseren regionalen Umfeld wahrzunehmen.
Neben der Immissionsmessung soll die Erfassung und Überwachung der emittierten Schadstoffmengen deutlich verstärkt werden. Nur mit solchen Grundlagen können in Wahrnehmung der eigenen Verantwortung Massnahmen zur weiteren Minderung der Schadstoffbelastung der Luft nach sinnvollen Prioritäten ergriffen und der Vollzug des Luftreinhaltegesetzes im Bereich Industrie/Gewerbe besser gewährleistet werden.
Mit der Motion zum Gesetz zur Reduktion des Ausstosses von Treibhausgasen wurde die Regierung beauftragt, ein entsprechendes Gesetz zu erarbeiten. Nach Prüfung der komplexen Materie wird vorgeschlagen, einige Verpflichtungen grundsätzlicher Natur, wie sie von den Motionären vorgeschlagen wurden, ins Luftreinhaltegesetz zu integrieren.
Hinsichtlich der Einführung von Umwelt- oder Lenkungsabgaben, wie z.B. einer CO2-Abgabe auf Brenn- und Treibstoffe, ist ein paralleles Vorgehen mit der Schweiz notwendig. Dabei sind grundsätzliche Fragen zur fiskalpolitischen Autonomie und zur Ausgestaltung der Umweltpolitik Liechtensteins zu berücksichtigen.
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Regierungsrat Alois Ospelt
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Nr. 648 2002/2767-8611 27. November 2002
(SDA-ATS//)
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