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pafl: Telekommunikation: Altlastenbereinigung für die LTN

Vaduz, 19. Februar (pafl) -

(ots)

Preisvorteile für Endkunden angestrebt

Die Regierung hat in ihrer Sitzung
vom 
18. Februar einen Bericht und Antrag betreffend die Rückerstattung 
des Kaufpreises über 25 Mio. Franken für die 
Telekommunikationsinfrastruktur an die LTN verabschiedet. Der Hohe 
Landtag wird sich im März mit dem vorgeschlagenen Finanzbeschluss 
befassen.
Korrektur von ehemaligen Entscheiden
Im Zusammenhang mit der Privatisierung der Telekommunikation 
wurde 
die LTN im Jahre 1998 verpflichtet, dem Land Liechtenstein, trotz 
seiner Eigenschaft als Alleinaktionär, für die Übernahme der 
Telekommunikationsinfrastruktur einen Betrag von 25 Mio. Franken zu 
erstatten. Mit dem gestern von der Regierung verabschiedeten Bericht 
und Antrag soll die damalige Entscheidung des Landes Liechtenstein 
korrigiert werden. Der LTN (Liechtenstein TeleNet AG) sollen - 
vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages - die für die Übernahme 
der Infrastruktur angefallenen Kosten von 25 Mio. Franken 
zurückerstattet werden.
Langfristige Sicherung der Grundversorgung
Durch die Rückerstattung der Kosten für die 
Telekommunikationsinfrastruktur soll nicht nur die unrichtige 
Entscheidung aus dem Jahre 1998 korrigiert werden, sondern auch 
positive Nebeneffekte erzielt werden, welche sich unmittelbar auf 
den liechtensteinischen Endkunden auswirken. Des Weiteren kann mit 
der Rückerstattung der 25 Mio. Franken eine deutliche Verbesserung 
der Ertragslage der LTN erreicht werden. Die LTN kann mit der 
vorgeschlagenen abschliessenden Massnahme langfristig für die 
Sicherung und Aufrechterhaltung der Grundversorgung sowie für 
zukünftige Herausforderungen vorbereitet werden.
Vorteile für Endkunden
Die vorgesehene Kostenrückerstattung verbessert nicht nur die 
ökonomische Ausgangslage des Grundversorgers LTN, sondern ermöglicht 
auch Preisvorteile für die Telekommunikationsendkunden. Bereits im 
ehemaligen Telekommunikations-Monopol-Modell war die Infrastruktur 
bereits abgeschrieben. Das heisst, die Kunden hatten das Netz in der 
Vergangenheit durch die Entrichtung von Anschluss- und 
Gesprächsgebühren bereits bezahlt. Ohne die Rückerstattung der 
angeführten 25 Mio. Franken wäre die LTN gezwungen, diesen Betrag - 
durch Abwälzung auf den Endkunden - nochmals zu amortisieren.
LTN: gesund in die Zukunft
Durch Bereinigung von Altlasten, welche die LTN seit ihrer 
Gründung 
mitträgt, kann das Unternehmen die technologische Neu- und 
Weiterentwicklung des Telekommunikationssektors in Liechtenstein 
langfristig sichern. Um diese Sicherung zu untermauern, hat die 
Regierung im Mai 2002 auch die Absichtserklärung mit der Swisscom 
Fixnet AG unterzeichnet und massive Anstrengungen zur Vereinfachung 
des Telekommunikationskonstruktes sowie die Neugestaltung der 
regulatorischen Rahmenbedingungen in Angriff genommen.

Kontakt:

Peter Kindle
Tel.: +423/236 60 21
peter.kindle@mr.llv.li

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