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pafl: Revision der Energieverordnung

(ots)

Vaduz, 24. September (pafl) -

Mit Blick auf die
grundsätzliche staatspolitische Verpflichtung zu einer nachhaltigen 
Entwicklung und mit Blick auf die völkerrechtliche Verpflichtung 
nach dem Umweltschutz- und Klimaabkommen hat die Regierung die 
Energieverordnung neu gefasst.
Die Energieverordnung stützt sich auf die Bestimmungen des 
Baugesetzes, besonders auf die bautechnischen Anforderungen. Die 
gesetzliche Verpflichtung zur sparsamen und rationellen Verwendung 
der Energie erfordert detaillierte Ausführungsvorschriften. Die 
Erfahrungen der vergangenen Jahre und Jahrzehnte zeigen einerseits 
eine grosse Akzeptanz der bisherigen Vorschriften im Planungs- und 
Baugewerbe. Andererseits zeigen die Erfahrungen aber auch, dass 
insbesondere im Bereich der Wärmedämmung ein erhebliches und 
wirtschaftliches Einsparpotential besteht und dass vor allem für die 
in grossen Dienstleistungsbetrieben vielfach unentbehrliche 
Klimatisierung ergänzende Bestimmungen notwendig sind. Mit neu 
geschaffenen ergänzenden Bestimmungen wird nicht nur eine 
Erleichterung für Bauherren und Planende geschaffen, sondern auch 
mehr Rechtssicherheit geboten.
Bei der Annahme einer Bauvolumenentwicklung analog dem Durchschnitt 
der letzten 20 Jahre rechnet die Regierung aufgrund der 
überarbeiteten Energieverordnung mit einer Energieeinsparung von 20 
Prozent oder 320'000 Liter Heizöläquivalente pro Jahr. Dies 
entspricht dem jährlichen Energiebedarf von ca. 300 
Einfamilienhäusern. Bezogen auf die kommenden 20 Jahre würde das 
eine Einsparung von rund 80 Mio. Liter Heizöläquivalente bedeuten.
Die Revision der Energieverordnung orientiert sich im Grundsatz an 
den energierechtlichen Vorschriften der Schweiz und vor allem an 
jenen der Kantone St. Gallen und Zürich. Die Regierung rechnet mit 
geringen baulichen Konsequenzen. Diese liegen bei einem 
traditionellen Einfamilienhaus zwischen 5'000 und 10'000 Franken. 
Die höheren Baukosten sollten nach durchschnittlich 12 bis 15 Jahren 
durch geringere Energiekosten ausgeglichen werden können. Gesamthaft 
entspricht die Energieverordnung in ihrer überarbeiteten Form auch 
einer Forderung im künftigen Energiekonzept der Regierung, wie es 
gegenwärtig von der Energiekommission beraten und nächstens 
verabschiedet wird.

Kontakt:

Hochbauamt, Walter Walch
Tel.: +423/236 62 60

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