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pafl: Neue technische Anforderungen an Strassenfahrzeuge

(ots)

Vaduz, 3. November (pafl) -

Die Regierung hat die
Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge 
abgeändert. Gemäss der neuen Verordnung werden Nutzfahrzeuge über 
3,5 Tonnen einmal jährlich einer technischen Kontrolle durch die 
Motorfahrzeugkontrolle unterzogen.
Die Änderung wurde mit der Umsetzung der EG-Richtlinie über die 
technischen Unterwegskontrolle von Nutzfahrzeugen, die in der 
Gemeinschaft am Strassenverkehr teilnehmen, notwendig. Mit diesen 
Kontrollen sollen gezielt solche Fahrzeuge ermittelt werden, die mit 
hoher Wahrscheinlichkeit einen schlechten Wartungszustand aufweisen. 
Die Gemeinschaft erhofft sich dadurch eine Erhöhung der Wirksamkeit 
und eine Verringerung der Kosten und der Standzeiten für die 
Unternehmen und Fahrer.
Die Kontrollen werden nach den von der Gemeinschaft vorgegebenen 
Prüfpunkten durchgeführt und beinhalten unter anderem das Überprüfen 
der Bremsanlage, der Auspuffanlage, der gasförmigen Emissionen und 
der Austritt von Kraftstoff und/oder Öl, der Beleuchtungs- und 
Signaleinrichtungen, des Fahrtenschreibers und des 
Geschwindigkeitsbegrenzers etc.

Kontakt:

Markus Biedermann
Tel.: +423/236 60 21

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