pafl: 20. November - Tag der Kinderrechte
(ots)
Vaduz, 19. November (pafl) -
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention) feiert am Donnerstag seinen 14. Jahrestag. Die Konvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig verabschiedet. Nach der Ratifizierung durch 30 Staaten trat sie am 3. September 1990 in Kraft; Liechtenstein ist seit dem 21. Januar 1996 Vertragspartei der Konvention, welche grundlegende Menschenrechte festlegt, auf die Kinder überall auf der Welt Anspruch haben: das Recht auf Überleben, das Recht auf Entwicklung körperlicher und geistiger Fähigkeiten, das Recht auf aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben etc. In insgesamt 54 Artikeln befasst sich die Konvention mit den Rechten des Kindes sowie den damit verbundenen Aufgaben der Familie, der Gesellschaft und des Staates.
Die Konvention über die Rechte der Kinder gilt für alle Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie definiert die Mindeststandards für die Versorgung, den Schutz und die Beteiligung von Kindern am gesellschaftlichen Leben. Kinder haben demnach ein Anrecht auf Gesundheitsversorgung, auf Bildung, auf Spiel- und Freizeitmöglichkeiten, auf menschenwürdige Wohnverhältnisse und auf soziale Absicherung. Neben diesen Rechten auf Grundversorgung bedürfen Kinder besonderer Schutzrechte. Dazu zählen etwa das Recht auf gewaltfreie Behandlung, Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung oder das Recht auf Schutz und Hilfe bei Kriegen, Katastrophen und auf der Flucht. Einige Artikel der Konvention widmen sich den Informations- und Beteiligungsrechten von Kindern.
Demnach haben Kinder ein Recht auf freie Meinungsäusserung, auf kindgerechte Information und darauf, dass ihre Anliegen Gehör findet. Die Regierungen verpflichten sich, diese Mindeststandards durch ein entsprechendes Leistungsangebot im Gesundheits-, Bildungs- und Sozialbereich zu gewährleisten.
Mehrere Artikel befassen sich mit den Informations- und Beteiligungsrechten. Im derzeit geltenden Jugendgesetz ist die Beteiligung, das Mitspracherecht von Jugendlichen bzw. von Jugendvertretern in Belangen, die sie betreffen, unzureichend geregelt. Ein solches Partizipationsrecht von Kindern und Jugendlichen sowie weitere grundlegende Prinzipien der Kinderrechtskonvention sollen im neuen Jugendgesetz verankert werden.
Was sind die Grundprinzipien der Konvention?
Recht auf Gleichbehandlung: Kein Kind darf aufgrund des Geschlechts, aufgrund von Behinderungen, wegen seiner Staatsbürgerschaft oder seiner Abstammung benachteiligt werden (Art. 2).
Im besten Interesse des Kindes: Bei politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen sollen die Interessen und Belange der Kinder vorrangig berücksichtigt werden (Art. 3).
Das Grundrecht auf persönliche Entwicklung: Die persönliche Entwicklung ist vielschichtig; sie umfasst die körperliche, geistige, seelische, sittliche ebenso wie die soziale Entwicklung (Art. 27). Für die Gewährleistung dieser Entwicklung braucht es Schutzmassnahmen, insbesondere gegen Verwahrlosung, Misshandlung oder Ausbeutung von Kindern.
Partizipation und Meinungsfreiheit Kinder sollen ihre Meinung frei äussern können, bei Erwachsenen Gehör finden und ihrem Alter entsprechend an Entscheidungen beteiligt werden. Dabei sollen sie Zugang zu entsprechenden Informationen und Kommunikationsmedien haben (Art.12 und 13).
Der vollständige Text zur Kinderrechtskonvention (Übereinkommen über die Rechte des Kindes) kann auf der Homepage www.jugendgesetz.li über einen link abgerufen werden oder ist als Landesgesetzblatt (Nr. 163/1996) bei der Regierungskanzlei erhältlich. Weitere Informationen können über das Amt für Soziale Dienste bezogen werden. Nancy Barouk-Hasler KJD/ASD Tel. 236 72 55