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pafl: 20. November - Tag der Kinderrechte

(ots)

Vaduz, 19. November (pafl) -

Das Übereinkommen über die
Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention) feiert am Donnerstag 
seinen 14. Jahrestag. Die Konvention wurde am 20. November 1989 von 
der Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig 
verabschiedet. Nach der Ratifizierung durch 30 Staaten trat sie am 
3. September 1990 in Kraft; Liechtenstein ist seit dem 21. Januar 
1996 Vertragspartei der Konvention, welche grundlegende 
Menschenrechte festlegt, auf die Kinder überall auf der Welt 
Anspruch haben: das Recht auf Überleben, das Recht auf Entwicklung 
körperlicher und geistiger Fähigkeiten, das Recht auf aktive 
Teilnahme am gesellschaftlichen Leben etc. In insgesamt 54 Artikeln 
befasst sich die Konvention mit den Rechten des Kindes sowie den 
damit verbundenen Aufgaben der Familie, der Gesellschaft und des 
Staates.
Die Konvention über die Rechte der Kinder gilt für alle Menschen, 
die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie definiert die 
Mindeststandards für die Versorgung, den Schutz und die Beteiligung 
von Kindern am gesellschaftlichen Leben. Kinder haben demnach ein 
Anrecht auf Gesundheitsversorgung, auf Bildung, auf Spiel- und 
Freizeitmöglichkeiten, auf menschenwürdige Wohnverhältnisse und auf 
soziale Absicherung. Neben diesen Rechten auf Grundversorgung 
bedürfen Kinder besonderer Schutzrechte. Dazu zählen etwa das Recht 
auf gewaltfreie Behandlung, Schutz vor wirtschaftlicher und 
sexueller Ausbeutung oder das Recht auf Schutz und Hilfe bei 
Kriegen, Katastrophen und auf der Flucht. Einige Artikel der 
Konvention widmen sich den Informations- und Beteiligungsrechten von 
Kindern.
Demnach haben Kinder ein Recht auf freie Meinungsäusserung, auf 
kindgerechte Information und darauf, dass ihre Anliegen Gehör 
findet. Die Regierungen verpflichten sich, diese Mindeststandards 
durch ein entsprechendes Leistungsangebot im Gesundheits-, Bildungs- 
und Sozialbereich zu gewährleisten.
Mehrere Artikel befassen sich mit den Informations- und 
Beteiligungsrechten. Im derzeit geltenden Jugendgesetz ist die 
Beteiligung, das Mitspracherecht von Jugendlichen bzw. von 
Jugendvertretern in Belangen, die sie betreffen, unzureichend 
geregelt. Ein solches Partizipationsrecht von Kindern und 
Jugendlichen sowie weitere grundlegende Prinzipien der 
Kinderrechtskonvention sollen im neuen Jugendgesetz verankert 
werden.
Was sind die Grundprinzipien der Konvention?
Recht auf Gleichbehandlung: Kein Kind darf aufgrund des 
Geschlechts, aufgrund von Behinderungen, wegen seiner 
Staatsbürgerschaft oder seiner Abstammung benachteiligt werden (Art. 
2).
Im besten Interesse des Kindes: Bei politischen und 
gesellschaftlichen Entscheidungen sollen die Interessen und Belange 
der Kinder vorrangig berücksichtigt werden (Art. 3).
Das Grundrecht auf persönliche Entwicklung: Die persönliche 
Entwicklung ist vielschichtig; sie umfasst die körperliche, 
geistige, seelische, sittliche ebenso wie die soziale Entwicklung 
(Art. 27). Für die Gewährleistung dieser Entwicklung braucht es 
Schutzmassnahmen, insbesondere gegen Verwahrlosung, Misshandlung 
oder Ausbeutung von Kindern.
Partizipation und Meinungsfreiheit Kinder sollen ihre Meinung 
frei äussern können, bei Erwachsenen Gehör finden und ihrem Alter 
entsprechend an Entscheidungen beteiligt werden. Dabei sollen sie 
Zugang zu entsprechenden Informationen und Kommunikationsmedien 
haben (Art.12 und 13).
Der vollständige Text zur Kinderrechtskonvention (Übereinkommen über 
die Rechte des Kindes) kann auf der Homepage www.jugendgesetz.li 
über einen link abgerufen werden oder ist als Landesgesetzblatt (Nr. 
163/1996) bei der Regierungskanzlei erhältlich. Weitere 
Informationen können über das Amt für Soziale Dienste bezogen werden.
Nancy Barouk-Hasler KJD/ASD Tel. 236 72 55

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