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pafl: Eindeutiger gesetzlicher Rahmen für Hanfanbau

(ots)

Vaduz, 19. November (pafl) -

Die Regierung will mit der
Einführung einer eindeutigen Definition, wann Hanfkraut als 
Betäubungsmittel gilt und wann es sich um eine legale 
landwirtschaftliche Nutzpflanze handelt, einen eindeutigen 
gesetzlichen Rahmen für den Anbau von Hanfkraut schaffen. Die 
präzise Unterscheidung zwischen der Faserpflanze Hanf als 
landwirtschaftlicher Nutzpflanze und dem zu den Betäubungsmitteln 
zählenden Hanfkraut soll künftig eine einfache und effiziente 
Kontrolle durch die zuständigen Behörden ermöglichen.
Der Anbau, die Herstellung und das Inverkehrbringen von Hanfkraut 
werden durch das Betäubungsmittelgesetz nur dann verboten, wenn dies 
zur Betäubungsmittelgewinnung dient. Auch der Anbau von Hanfkraut 
mit mehr als 0,3 % THC kann nicht als missbräuchlich angesehen 
werden, wenn daraus kein Betäubungsmittel gewonnen wird. Somit ist 
es der Exekutive nicht erlaubt, Hanfkraut mit hohem und zur 
Haschischgewinnung geeigneten THC-Gehalt generell sicherzustellen, 
da der Anbau von Hanfpflanzen und selbst deren Inverkehrbringen 
straflos ist, solange der Nachweis nicht erbracht ist, dass daraus 
Betäubungsmittel gewonnen werden. Mit dieser Einschränkung sind 
daher diese Tätigkeiten im Zusammenhang mit Hanfkraut, obschon es 
generell zu den Betäubungsmitteln gezählt wird, jedermann frei 
gestellt. Eine mit vertretbarem Aufwand durchführbare Kontrolle zur 
Einhaltung des Verbots der Betäubungsmittelgewinnung aus Hanfkraut 
ist derzeit nicht möglich, da der Missbrauchnachweis von den 
Behörden zu erbringen ist.
Mit der Vorlage der Regierung wird weder ein Paradigma-Wechsel 
eingeleitet, noch bildet dieses Vorgehen ein Präjudiz irgendwelcher 
Art im Hinblick auf eine künftige Drogenpolitik. Das Vorgehen 
verhindert auch nicht den Hanfanbau als nachwachsenden 
landwirtschaftlichen Rohstoff zu diversen für diese Faserpflanze 
möglichen und typischen Verwendungszwecken.

Kontakt:

Amt für Lebensmittelkontrolle und
Veterinärwesen
Peter Malin
Tel.: +423/236 73 20

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