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pafl: Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Mediation in Zivilrechtssachen

(ots)

Vaduz, 3. Dezember (pafl) -

Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 2. Dezember 2003 den Vernehmlassungsbericht zur 
Schaffung eines Gesetzes über die Mediation in Zivilrechtssachen 
sowie über die Abänderung der Zivilprozessordnung, der 
Strafprozessordnung, des Vermittleramtsgesetzes sowie des 
Gewerbegesetzes genehmigt und in die Vernehmlassung geschickt. 
Interessierte können den Vernehmlassungsbericht bei der 
Regierungskanzlei beziehen und sich bis 5. März 2004 an der 
Vernehmlassung beteiligen.
Das Institut der Mediation hat in den letzten Jahren in Europa 
als Instrument der alternativen Streitbeilegung zunehmend an 
Bedeutung gewonnen. Mit der gegenständlichen Vorlage soll - in 
Anlehnung an das Österreichische Bundesgesetz über die Mediation in 
Zivilrechtssachen (Zivilrechts-Mediations-Gesetz), BGBl. Nr. 29/2003 
vom 6. Juni 2003, - die Mediation in Zivilrechtssachen auch in 
Liechtenstein als alternatives Streitbeilegungsinstrument 
gesetzlich geregelt werden. Schwerpunkte der Vorlage bilden die 
Bestimmungen betreffend das Verfahren und die Voraussetzungen zur 
Eintragung in die von der Regierung geführte Liste der Mediatoren, 
die Festlegung der für Mediatoren in Zivilrechtssachen geforderten 
fachlichen Qualifikation sowie jene zivil- und verfahrensrechtlichen 
Regelungen, die die Akzeptanz und Funktionsfähigkeit der Mediation 
fördern sollen.
Das Ressort Justiz lädt aus aktuellem Anlass alle interessierten 
Personen zu einem Vortragsabend ein. Die Veranstaltung findet am 
16. Dezember 2003, 18.00 Uhr, im Auditorium der Fachhochschule 
Liechtenstein statt. Professor Gerhard Hopf, Leiter der Zivil- 
rechtssektion, Österreichisches Bundesministerium für Justiz, 
spricht zum Thema "Die gesetzliche Regelung der Mediation in 
Österreich". Rechtsanwältin Nicolina Knecht, Zürich, referiert zum 
Thema "Mediation in der Schweiz" Im Anschluss an die Referate ist 
eine Podiumsdiskussion geplant.
Um Anmeldung wird bis spätestens 11. Dezember 2003 an das 
Sekretariat des Ressorts Justiz (Email:  justiz@rfl.llv.li) gebeten. 
Der Eintritt ist frei. Im Anschluss an die Veranstaltung lädt das 
Ressort Justiz alle Veranstaltungsteilnehmer und 
Veranstaltungsteilnehmerinnen zu einem Apéro ein.

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