pafl: LKW-Gesetz in der Vernehmlassung
(ots)
Vaduz, 17. Februar (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht zur Abänderung des Gesetzes über die Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis 2. April 2004 unterbreitet. Weitere interessierte Kreise oder Personen, die sich an der Vernehmlassung beteiligen wollen, können den Vernehmlassungsbericht bei der Regierungskanzlei beziehen.
Bei der von der Regierung vorgeschlagenen Abänderung handelt es sich um eine Modernisierung und Flexibilisierung des LKW-Gesetzes, da derzeit von einer Umwandlung der LKW in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft verzichtet wird. Dieser Verzicht ergab sich aus dem Ergebnis einer Vernehmlassung im Sommer 2002.
Bei der damaligen Vernehmlassung ging es um die Schaffung eines Energieunternehmungsgesetzes (EUG), um die Schaffung eines Gesetzes über die Liechtensteinische Kraftwerke Aktiengesellschaft (LKWG) sowie um die Teilrevision des Wasserrechtsgesetzes (WRG). Es war vorgesehen, dass das Gesetz vom 16. Juni 1947 über die "Liechtensteinischen Kraftwerke" (LKW-Gesetz) im Rahmen einer Totalrevision per Ende 2002 durch ein neues Gesetz über die "Liechtensteinische Kraftwerke Aktiengesellschaft" abgelöst werden sollte.
Im Hinblick auf die Liberalisierung des Strommarktes in Liechtenstein und den angrenzenden Ländern der Europäischen Union beabsichtigte die Regierung, bei den Liechtensteinischen Kraftwerken (LKW) einen Rechtsformwandel von einer öffentlich-rechtlichen Anstalt in eine privatrechtliche Gesellschaft durchzuführen. Es wurde aber bereits zu jenem Zeitpunkt festgehalten, dass mit der Liberalisierung des Strommarktes nicht zwingend ein Rechtsformwandel verbunden sein muss. Die Vernehmlassungsteilnehmer äusserten sich teilweise jedoch sehr kritisch gegen den Wandel der Rechtsform.
Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse und der sich daraus ergebenden Kenntnisse verzichtet die Regierung derzeit auf eine Umwandlung der LKW in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft. Bei der neuerlichen Vernehmlassung zur Abänderung des LKW-Gesetzes handelt es sich deshalb, wie eingangs erwähnt, um eine Modernisierung und Flexibilisierung. Zentraler Inhalt der Vorlage ist unter anderem, dass die Tätigkeit der LKW zu keinen Beeinträchtigungen günstiger Wettbewerbsverhältnisse in den betreffenden Märkten führen soll, was z.B. durch eine strukturelle Trennung der verschiedenen Tätigkeiten und einer Entbündelung des Marktauftritts erreicht werden soll.