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pafl: Jahresbericht der FIU 2003: Internationale Standards im Finanzsektor verankert

(ots)

Vaduz, 18. Februar (pafl) -

Die Meldestelle zur Bekämpfung
der Geldwäscherei, der Vortaten der Geldwäscherei, der Organisierten 
Kriminalität und der Finanzierung des Terrorismus von Liechtenstein, 
die Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIU), stellte heute 
ihren Jahresbericht 2003 der Öffentlichkeit vor.
Die Kerntätigkeit der FIU ist die Entgegennahme, Analyse und 
gegebenenfalls Weiterleitung von Verdachtsmitteilungen. Darüber 
hinaus arbeitet die FIU proaktiv im Inland und auf internationaler 
Ebene. Im Inland erfolgt das proaktive Vorgehen durch die 
Sensibilisierung der liechtensteinischen Finanzintermediäre 
hinsichtlich Geldwäscherei und der entsprechenden Vortaten sowie 
Organisierter Kriminalität primär durch bilaterale Gespräche, 
Besprechungen und Vorträge. Auf internationaler Ebene nimmt die FIU 
als Mitglied der Egmont Group aktiv an allen einschlägigen 
Facharbeitsgruppen teil und organisiert Fachtagungen (IT-Workshop 
der Egmont Group im Frühjahr 2003). Zudem vertritt die Leitung der 
FIU das Land Liechtenstein als Bureaumitglied in MONEYVAL und nimmt 
als Experte für verschiedene internationale Organisationen an 
Evaluationen teil (2003: Oman, Russland, Luxemburg).
Die FIU ist ein Kompetenzzentrum für Fragen der Geldwäscherei. 
Zusätzlich deckt sie den Bereich der Terrorismusfinanzierung ab: 
einerseits als Anlaufstelle für diesbezügliche Verdachtsmitteilungen 
und Fragen des Finanzplatzes und andererseits als Ansprechpartner 
für internationale Organisationen, insbesondere die Vereinten 
Nationen mit ihren spezialisierten Fachkomitees.
Insgesamt sind im Berichtsjahr 172 Verdachtsmitteilungen 
eingegangen. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Abnahme von 
knapp 15%. 2002 wurden noch 202 Verdachtsmitteilungen von 
Finanzintermediären erstattet. Diese Tatsache überrascht nur auf den 
ersten Blick. Das Jahr 2002 wies eine starke Zunahme von fast 30% 
gegenüber 2001 auf. Dieser Anstieg hing unter anderem mit der im 
Jahre 2001 eingeleiteten Pflicht betreffend die Offenlegung der 
wirtschaftlich berechtigten Personen und der damit verbundenen 
Aufarbeitung bestimmter Geschäftsbeziehungen zusammen. Im 
vorliegenden Berichtsjahr ging es dagegen insbesondere darum, die 
Sensibilisierung der Finanzintermediäre betreffend Geldwäscherei und 
Organisierte Kriminalität sowie Terrorismusfinanzierung weiter zu 
erhöhen. Bereits im Vorfeld der Aufnahme einer möglichen neuen 
Geschäftsbeziehung sollten entsprechende Abklärungen in einem 
verhältnismässigen Rahmen getroffen werden. Diese Motivation führte 
einerseits zu einer starken Zunahme der Evaluationsgespräche und 
andererseits dazu, dass sich anbahnende Geschäftsbeziehungen, die 
einen melderelevanten Sachverhalt beinhaltet haben oder haben 
könnten, nicht eingegangen wurden. Wichtiger als dieser rein 
quantitative Aspekt ist die Tatsache, dass mit der intensiveren 
Durchführung der Evaluationsgespräche das eigentliche präventive 
Element in Bezug auf die Meldetätigkeit der Finanzintermediäre 
weiter verankert werden konnte.
Von den 172 eingegangenen Verdachtsmitteilungen im Jahre 2003 wurden 
je 82 von den Banken und den Treuhändern erstattet. Diese Branchen 
waren damit für über 95% der Verdachtsmitteilungen verantwortlich. 
Betrachtet man die Zahlen unter dem Gesichtspunkt des Meldegrundes 
(warum wurde überhaupt eine Verdachtsmitteilung erstattet), so lässt 
sich festhalten, dass über 72% der Verdachtsmitteilungen (124) 
aufgrund interner Erhebungen erstattet wurden. Zusätzliche 
Meldegründe waren in 34 Fällen Rechtshilfeersuchen (knapp 20%) und 
in 14 Fällen das Vorliegen eines eigenständigen Inlandverfahrens 
(gute 8%). Diese Feststellungen stützen die Aussage, dass im 
Berichtsjahr die präventive Tätigkeit der Finanzintermediäre weiter 
gefestigt werden konnte.
Im Jahre 2003 haben 6 von 16 der in Liechtenstein zugelassenen 
Banken eine oder mehrere Verdachtsmitteilungen erstattet. Hierbei 
handelt es sich im Vergleich zum Vorjahr um einen massiven Rückgang 
(2002 waren es noch 13 von 17 Banken, die eine oder mehrere 
Verdachtsmitteilungen erstattet haben). Es wird sich zeigen, ob es 
sich hierbei um eine Tendenz handelt oder um ein einmaliges 
Ereignis. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, 
dass der bankeninterne Sensibilisierungsprozess unvermindert 
weitergeführt werden sollte. Die bankinterne Compliance hat hierbei 
eine Schlüsselfunktion inne. Bei den Treuhändern haben im 
Berichtsjahr von 386 in Liechtenstein zugelassenen Marktteilnehmern 
41 eine oder mehrere Verdachtsmitteilungen erstattet. Diese Zahl 
entspricht in etwa derjenigen des Vorjahres (2002 waren es 45).
Positiv ist insgesamt festzustellen, dass der Grund, warum überhaupt 
eine Verdachtsmitteilung erstattet wurde, zu über 70% auf internen 
Erhebungen beruht. 2003 ist damit das zweite Jahr in Folge, in 
welchem 70% oder mehr der Verdachtsmitteilungen auf dem Meldegrund 
"interne Erhebungen" basieren. Aufgrund des Rückganges der 
Gesamtanzahl erstatteter Verdachtsmitteilungen wird die FIU diese 
Entwicklung jedoch intensiv verfolgen und im laufenden Jahre gezielt 
und aktiv den Sensibilisierungsprozess weiterführen. Ebenso gilt es, 
infolge des Rückganges der Meldebreite (Anzahl verschiedener 
Institute einer Branche, die eine oder mehrere Verdachtsmitteilungen 
erstatten) die Entwicklung bei den Banken genau zu beobachten.
Nach nunmehr drei Jahren operativer Tätigkeit der FIU in 
Liechtenstein lässt sich ohne Zweifel erkennen, dass nicht nur die 
rechtlichen Rahmenbedingungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und 
der Finanzierung des Terrorismus bestehen. Sie werden vielmehr 
gelebt, sind implementiert und als internationale Standards im 
Finanzsektor fest verankert. "Implementieren und tägliches Leben 
dieser Vorschriften ist jedoch niemals abgeschlossen; es ist ein 
Prozess, den die FIU weiterhin tatkräftig unterstützen wird", so 
Regierungschef Otmar Hasler.

Kontakt:

StabsstelleFIU
Michael Lauber
Tel.: +423/236 61 20

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