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pafl: Sorgfaltspflichtgesetz wird revidiert

(ots)

Vaduz, 25. März (pafl) -

Die Regierung hat anlässlich
ihrer Sitzung vom 23. März 2004 beschlossen, die Vernehmlassung 
betreffend die Totalrevision des Sorgfaltspflichtgesetzes 
einzuleiten. Den betroffenen Institutionen und Verbänden wird damit 
Gelegenheit gegeben, bis zum 25. Mai 2004 zu dem Entwurf für ein 
neues Sorgfaltspflichtgesetz Stellung zu nehmen.
Internationale Standards als Ansatz
Die Revision des Sorgfaltspflichtgesetzes ist notwendig, um die 
Richtlinie 2001/97/EG (2. EU-Geldwäsche-Richtlinie) in nationales 
Recht umzusetzen. Gleichzeitig soll aber auch den neuesten 
Entwicklungen und internationalen Standards im Bereich Prävention 
von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und 
Terrorismusfinanzierung Rechnung getragen werden.
"Liechtenstein war und ist bereit, zugunsten der internationalen 
Völkergemeinschaft seinen Beitrag zur globalen Bekämpfung solcher 
schwerwiegenden Straftaten zu leisten", so Regierungschef Otmar 
Hasler. Vor diesem Hintergrund ist die Regierung bestrebt, den 
seitens des Internationalen Währungsfonds festgestellten "high level 
of compliance" im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei, der 
organisierten Kriminalität sowie der Finanzierung des Terrorismus zu 
erhalten. Vor dem Hintergrund der internationalen Anerkennung soll 
das Sorgfaltspflichtrecht auch die Revidierten 40 Empfehlungen und 
die 8 Besonderen Empfehlungen betreffend Finanzierung des 
Terrorismus der FATF sowie die Empfehlungen aus dem MONEYVAL- und 
dem IMF-Assessment berücksichtigen.
Qualitativ hoch stehende Standards stärken Attraktivität des 
Finanzplatzes
Der vorgeschlagene Gesetzesentwurf sieht aber nicht nur solche 
Änderungen des Gesetzes vor, die vor dem oben geschilderten 
Hintergrund unerlässlich sind, sondern auch solche Änderungen, die 
die Einhaltung der Vorschriften auf Anwenderseite erleichtern. Dies 
jedoch ohne dass qualitative Einbussen der Sorgfaltspflicht- 
Standards damit einhergehen. Vielmehr ist der Entwurf für ein neues 
Sorgfaltspflichtgesetz so ausgestaltet, dass eine gute Balance 
zwischen Effizienz und Umsetzbarkeit erreicht wird.
Die liechtensteinische Regierung erwartet, dass durch die 
Fortführung einer hoch entwickelten Regulierung im 
Sorgfaltspflichtbereich die Akzeptanz und Wertschätzung des 
Finanzplatzes Liechtenstein im Ausland weiter steigen wird. 
Regierungschef Hasler gibt sich überzeugt, dass die Revision des 
Sorgfaltspflichtgesetzes in Zusammenspiel mit der seit jeher 
vorhandenen Vielfalt und Qualität der angebotenen 
Finanzdienstleistungen insgesamt die Attraktivität des Finanzplatzes 
erhöhen wird.

Kontakt:

Stabsstelle für Sorgfaltspflichten
Dunja Süssli,
Tel.: +423/236 61 82

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