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pafl: Totalrevision: Gewerbegesetz wird liberal und schlank

(ots)

Vaduz, 31. März (pafl) -

Die Regierung hat den
Vernehmlassungsbericht für eine Totalrevision des Gewerbegesetzes 
genehmigt und interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis zum 14. 
Juni 2004 unterbreitet. Weitere Kreise oder Personen, die sich an 
der Vernehmlassung beteiligen wollen, können den 
Vernehmlassungsbericht bei der Regierungskanzlei beziehen.
Modernes Gesetz zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes
"Ziel der Revision ist die Schaffung einer klaren gewerblichen 
Ordnung", so Regierungsrat Hansjörg Frick. Er sieht die Revision 
dabei als ein wirtschaftspolitisch griffiges Rechtsinstrument. Mit 
diesem Schritt soll den heutigen Gegebenheiten des 
liechtensteinischen Wirtschaftsstandortes Rechnung getragen werden. 
Dies erfolgt aufgrund der europäischen Liberalisierung insbesondere 
im Rahmen der Gewerbefreiheit und im Bereich der gegenseitigen 
gewerblichen Zugangsvoraussetzungen. Die Gesetzesvorlage stellt ein 
modernes, den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen angepasstes, 
liberales und schlankes Gesetzeswerk dar.
Technologische Entwicklung bringt Änderungen
Liechtenstein hat seit der Schaffung des Gewerbegesetzes im Jahre 
1970 eine enorme wirtschaftliche Entwicklung vollzogen. Mit dem 
entsprechenden technologischen Fortschritt sind neue Berufe und 
Tätigkeiten entstanden. Diese konnten nur sehr schwer den 
verschiedenen Bereichen des Gewerbegesetzes zugeordnet werden. 
Beispielsweise fallen darunter Berufe im Bereich Informatik, 
Werbung/Marketing, Unternehmensberatung oder im grafischen Gewerbe. 
Aufgrund dieser Entwicklung liegen die Schwerpunkte der Vorlage im 
Verfahrensablauf, betreffen Änderungen hinsichtlich der fachlichen 
Eignung und beinhalten Neuregelungen im Gastgewerbebereich.
Erleichterungen im Verfahrensablauf
Ein zentraler Punkt der Totalrevision stellt die Vereinfachung 
des Verfahrens zur Erlangung einer Gewerbebewilligung und der damit 
verbundenen Erhöhung der Eigenverantwortlichkeit dar. In der Vorlage 
wird eine teilweise Umkehr des bisherigen Systems unter stärkerer 
Miteinbindung der Gewerbe- und Wirtschaftskammer analog dem 
Österreichischen System vorgeschlagen. Dadurch wird es möglich, das 
Bewilligungsverfahren wesentlich zu beschleunigen. Der 
Antragssteller wird neu die Dauer des Verfahrens mit beeinflussen 
können.
Mehr Flexibilität
Die vorgesehene Liberalisierung soll sich auch bei den 
erforderlichen Fachkenntnissen durchsetzen. Am bisherigen 
Qualifikationssystem wird jedoch im Grundsatz festgehalten. Auch in 
Zukunft wird die Gewerbeausübung in den meisten Gewerben an einen 
Nachweis der beruflichen Befähigung gebunden sein. Insgesamt wird 
der Zugang zum Beruf jedoch flexibler gestaltet werden.
Regelungen im Gastgewerbe
Die Vernehmlassungsvorlage zur Totalrevision des Gewerbegesetzes 
geht von der Beibehaltung der Wirtefachprüfung aus. Es liegt im 
gesteigerten öffentlichen Interesse, dass für die Führung eines 
Restaurants oder eines Hotels die Fachkenntnisse im bisherigen 
Rahmen weiterhin verlangt werden. In diesem Gewerbezweig kommt den 
Fachkenntnissen eine starke ordnungspolitische Bedeutung zu.
Die derzeit geltende Bedürfnisklausel ist im Gesamtsystem des 
geltenden Gewerbegesetzes als Insellösung zu werten. Diese 
beschränkt sich ausschliesslich auf das Gastgewerbe. Wer z.B. einen 
Malerbetrieb eröffnen möchte, hat die allgemeinen und besonderen 
Vorschriften des Gewerbegesetzes zu erfüllen. Die Bedürfnisfrage 
wird in diesem Fall nicht gestellt. Der Unternehmer wird den 
Selbstregulierungskräften und den Prinzipien des freien Wettbewerbs 
überlassen. Die Bedürfnisklausel wird daher insgesamt als nicht mehr 
zeitgemäss betrachtet und findet vor diesem Hintergrund keine 
Aufnahme mehr in der Vernehmlassungsvorlage zur Totalrevision des 
Gewerbegesetzes.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Karin Zech
Mitarbeiterin
Tel. +423 236 60 10

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