pafl: Vernehmlassung zum Kartellgesetz
(ots)Vaduz, 14. Mai (pafl) Die Regierung hat den Vernehmlassungsbericht zum Erlass eines Gesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz) genehmigt und interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis zum 30. Juni 2004 unterbreitet. Weitere Kreise oder Personen, die sich an der Vernehmlassung beteiligen wollen, können den Vernehmlassungsbericht bei der Regierungskanzlei beziehen.
Wettbewerbsvorschriften für Liechtenstein?
Die zunehmende Bedeutung der Wettbewerbspolitik und die Neuausrichtung des europäischen Wettbewerbesrechts mit dem Schwerpunkt der Dezentralisierung, das heisst der Anwendung der Wettbewerbsregeln durch die nationalen Wettbewerbsbehörden, stellt auch Liechtenstein vor die Frage, ob Wettbewerbsvorschriften einzuführen sind. Aus der Sicht des internationalen Rechts ist Liechtenstein nicht verpflichtet, eine Wettbewerbsgesetzgebung zu schaffen. Liechtenstein ist aber zuständig, wettbewerbsbeschränkende Sachverhalte, die sich im Inland auswirken, zu regeln, und zwar auch dann, wenn diese im Ausland veranlasst werden.
Analyse der Regierung
In Liechtenstein bestehen Anreize für Wettbewerbsbeschränkungen wie beispielsweise das hohe Volkseinkommen, die verbreitete Verbandsstruktur, die nach wie vor bestehenden Grenzkontrollen zum übrigen EWR sowie der Umstand, dass Liechtenstein und die Schweiz häufig für den Vertrieb von Investitionsgütern, dauerhaften Konsumgütern, Dienstleistungen und Produkten für den täglichen Bedarf zu einem einheitlichen Vertriebsgebiet zusammengefasst und als Ganzes gegenüber dem Ausland abgeschottet werden. Diese Abschottung wird genutzt, um in Liechtenstein höhere Preise durchzusetzen als im übrigen EWR. Davon benachteiligt sind nicht nur Konsumenten, sondern auch ortsansässige Gewerbebetriebe und Unternehmen. Die höheren Einkaufskosten bedeuten für sie einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen aus dem benachbarten EWR- Raum.
Weitere Wirtschaftsbereiche
Auch in den liberalisierten Wirtschaftsbereichen wie Telekommunikation, Elektrizität und Erdgas besteht ohne Wettbewerbsgesetzgebung wie in anderen Ländern die Gefahr, dass die Liberalisierung ihr Ziel tiefere Preise durch funktionierenden Wettbewerb nicht erreicht.
Kompetenzzentrum
Ein Kompetenzzentrum in diesem Bereich, das die internationale Entwicklung genauer verfolgen könnte (EWR, OECD etc.), ist für Liechtenstein ebenfalls von Vorteil. Insbesondere wird mit dem vorgeschlagenen Gesetz der nationalen Wettbewerbsbehörde die Möglichkeit gegeben, eine enge Zusammenarbeit mit den Wettbewerbsbehörden der Nachbarländer (Schweiz, Österreich, Deutschland) einzugehen und entsprechende Synergien zu nutzen.
Vorteil eines Kartellgesetzes
Die Regierung ist der Ansicht, dass die Vorteile eines liechtensteinischen Kartellgesetzes klar überwiegen und schlägt deshalb eine Gesetzesvorlage vor, die in Nachbildung des schweizerischen Kartellgesetzes und in voller Kompatibilität mit der europäischen Gesetzgebung wirksamen Wettbewerb gewährleisten soll. Ziel der Vorlage ist es, möglichst unbürokratisch und soweit wie möglich mit zivilrechtlichen Mitteln für wirksamen Wettbewerb zu sorgen.
Schaffung einer Wettbewerbsbehörde
In organisatorischer Hinsicht ist die Schaffung einer liechtensteinischen Wettbewerbsbehörde vorgesehen. Diese soll in Berücksichtigung bestehender Strukturen und Ressourcen beim Amt für Volkswirtschaft eingerichtet werden.
Kontakt:
Ressort Wirtschaft
Karin Zech
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