pafl: Änderungen bei den Mutterschaftszulagen
(ots)
Vaduz, 19. Mai (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung einer Mutterschaftszulage zuhanden des Landtags verabschiedet. Ziel der Änderung ist die Festlegung einer Einreichungsfrist für den Antrag einer Mutterschaftszulage sowie die Gleichstellung von Ehe- und Konkubinatspaaren, wenn Vater und Mutter des Kindes im gemeinsamen Haushalt leben. Weiters wird die Bearbeitung von Personendaten neu im Sinne des Datenschutzgesetzes geregelt.
Durch die Gesetzesänderung wird die mögliche Antragstellung auf eine Mutterschaftszulage zeitlich befristet, was bisher nicht der Fall war. Neu soll eine Verjährungsfrist von 3 Jahren seit der Geburt des Kindes festgelegt werden. Zusätzlich soll das Konkubinat, in welchem die Eltern des Kindes im gemeinsamen Haushalt leben, der Ehe gleichgestellt werden. Eine unverheiratete, im Konkubinat lebende Frau ist derzeit bei der Berechnung der Mutterschaftszulage besser gestellt als eine verheiratete, da nur ihr Einkommen als Grundlage der Berechnung herangezogen wird. Um dem Gleichheitsgrundsatz gerecht zu werden, ist die Gleichstellung von verheirateten Eltern mit solchen, die im Konkubinat leben, notwendig.
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