pafl: Wesentliche Änderungen im Tourismus-Gesetz
(ots)Neue Basis für Tourismus-Umlagen und effizienteres Hotelmeldeverfahren
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Tourismus-Gesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Ziel ist ein neues Finanzierungsmodell für die Tourismus-Umlagen sowie die Abänderung des Hotelmeldewesens.
Das neue Finanzierungsmodell für die Tourismus-Umlagen sieht vor, dass nur noch Betriebe abgabepflichtig sein sollen, die in einem besonderen Masse von der Tourismusförderung begünstigt sind. Durch eine Einteilung des Landes in drei Tourismus-Zonen werden die Abgaben jeweils der touristischen Bedeutung angepasst.
Bisherige Rahmenbedingungen für Tourismusfinanzierung
Nach der geltenden Gesetzeslage bezahlen die am Tourismus interessierten Geschäftsbetriebe zur Aufbringung der Mittel für die Tourismusförderung eine jährlich festzusetzende und einzuhebende Umlage. Bisher wurden die Tourismusumlagen so festgesetzt, dass unter Berücksichtigung der übrigen Einnahmen von Liechtenstein Tourismus, deren Kosten gedeckt werden konnten. Heute bezahlen rund 2'900 Gewerbebetriebe Tourismus-Umlagen in unterschiedlicher Höhe. Diese Umlagenpflicht wurde schon mehrfach bestritten. Zuletzt hatte der Staatsgerichtshof in seinem Urteil vom 17. November 2003 den Artikel 15 des Tourismus-Gesetzes und die Tourismusverordnung wegen Verfassungswidrigkeit auf den 16. Juni 2004 aufgehoben. Aufgrund dieses Urteils muss nun für die Tourismus-Umlagen eine neue Basis festgelegt werden.
Neue Berechnungsbasis für Tourismusförderungsabgaben
Die Höhe der Tourismusförderungsabgabe ist neu vom mehrwertsteuerpflichtigen Umsatz und vom Standort eines Unternehmens abhängig und ist nach unten und oben begrenzt. Der Veranlagungssatz beträgt maximal 2.5 Promille, wobei der Minimalbetrag 200 Franken und der Maximalbetrag 3'000 Franken beträgt. Für einzelne Betriebe gelten besondere Pauschalabgaben, so zum Beispiel für jene mit einer Bewilligung zur Sonn- und Feiertagsöffnung. Grundsätzlich gilt, dass die Abgaben zukünftig nur noch von Unternehmen mit direktem Nutzen am Tourismus erhoben werden.
Gemeinden finanzieren Liechtenstein Tourismus vorerst nicht mit
In der Vernehmlassungsvorlage war neu zusätzlich ein Gemeindebeitrag vorgesehen, welcher sich nach der Anzahl Gastbetten und Gaststätten pro Gemeinde richtet. Die geplante Einteilung des Landes in drei Zonen, die unterschiedlich vom Tourismus betroffen sind, hätte auch hier entsprechende Berücksichtigung gefunden. Nachdem der Einbezug der Gemeinden bei den meisten Gemeinden auf Ablehnung gestossen ist (mit den Gemeinden Vaduz und Triesenberg bestehen bereits heute Kooperationsverträge), wird derzeit auf eine Beteiligung der Gemeinden verzichtet. Bei der sich derzeit in Ausarbeitung befindenden Aufgabenentflechtung von Land und Gemeinden soll diesem Umstand jedoch Rechnung getragen werden.
Weichenstellung zur Zukunftsfähigkeit von Liechtenstein Tourismus
Die Einnahmen durch die Tourismus-Umlagen, die vom Staat noch verdoppelt werden, bilden heute einen wesentlichen Bestandteil des Gesamtbudgets von Liechtenstein Tourismus.
Liechtenstein Tourismus leistet einen wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung bzw. zum Ausbau eines weiteren Wirtschaftsstandbeines unseres Landes, trägt zur positiven Imagebildung bei und unterstützt den Wirtschaftsstandort mit einer attraktiven Tourismusinfrastruktur, sowohl für die inländische Bevölkerung, als auch für ausländische Feriengäste und Geschäftsleute. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Deshalb wird dem Landtag vorgeschlagen, dass das Land aufgrund der Einschränkung des abgabepflichtigen Kreises einen höheren jährlichen Beitrag (heute ca. CHF 450 000), welcher sich neu nach den Personal- und Verwaltungskosten von Liechtenstein Tourismus richtet, zugunsten Liechtenstein Tourismus bezahlt. Damit kommt die Regierung ihrer Zielsetzung nach, dass es für die Tourismusabgabe-Zahler trotz der Reduzierung der abgabepflichtigen Unternehmen grundsätzlich zu keiner massiven Erhöhung kommt und Liechtenstein Tourismus das Niveau seiner bisherigen finanziellen Mittel halten kann.
Regierung erhält griffiges Sanktionsinstrument bei Verletzungen der Hotel-Meldepflicht
Gleichzeitig mit den Änderungen über die Tourismus-Umlagen beinhaltet die Vorlage Änderungen betreffend das Hotelmeldewesen. Ziel des Vorschlags zur Gesetzesabänderung ist die Verlagerung der Zuständigkeit für die Bestrafung von Beherbergern, die vorsätzlich gegen die Meldepflicht an die Landespolizei verstossen, vom Landgericht zur Verwaltung hin.
Meldepflichtbestimmungen zu wenig eingehalten
Der Vollzug des Hotelmeldewesens bereitet Probleme seit diese Pflicht 1971 im Fremdenverkehrsgesetz festgeschrieben wurde. Die landespolizeilichen Meldezettel werden oft gar nicht ausgefüllt oder fehlerhaft und verspätet an die Landespolizei übermittelt. Dies führte dazu, dass das für die polizeiliche Fahndung wertvolle Hotelmeldewesen in der Praxis nie richtig umgesetzt und vollzogen wurde.
Verwaltung erhält Bussenkompetenz
Unter Leitung des Ressorts Wirtschaft wurde zusammen mit Vertretern der Sektion Gastronomie der Gewerbe- und Wirtschaftskammer, der Abteilung Statistik des Amtes für Volkswirtschaft, von Liechtenstein Tourismus, der Landespolizei und der Staatsanwaltschaft das polizeiliche Hotelmeldeverfahren überarbeitet. Unter Einbezug aller relevanten Parteien wurde somit ein Vorschlag zur Gesetzesabänderung erarbeitet, der vorsieht, dass neu anstelle des Landgerichts die Verwaltung für die Sanktionierung von meldepflichtigen Beherbergungsbetrieben, die vorsätzlich gegen die Meldepflicht verstossen, zuständig ist. Die Regierung kann die neue Aufgabe an eine ihr unterstellte Amtsstelle delegieren.
Neuausgestaltung steigert Effizienz
Die Verwaltung erhält mit der Bussenkompetenz ein griffiges Sanktionsinstrument, das es ihr erleichtert, die für polizeiliche Fahndungszwecke wichtige Einrichtung des Hotelmeldewesens einfach und unbürokratisch durchzusetzen. Weiters wird die Justiz von einem Massedelikt entlastet, indem Übertretungen des Hotelmeldewesens im Verwaltungsverfahren abgewickelt werden. Darüber hinaus kann die rechtsstaatlich bedenkliche Kriminalisierung von Bürgern und Bürgerinnen wegen Übertretungen mit geringem Unrechtsgehalt verhindert werden.
Kontakt:
Ressort Wirtschaft
Cornelia Marxer
Tel. +423 / 236 61 79
oder
Alex Biedermann
Tel. +423 / 236 74 26