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pafl: Neues Mediengesetz in Vorbereitung

(ots)

Vaduz, 8. Juli (pafl) -

Mit dem Anbruch des so genannten
"Informationszeitalters" steht die Medienwelt vor neuen 
Herausforderungen, denen sich auch die liechtensteinische 
Rechtsordnung zu stellen hat. Darüber hinaus sind für Liechtenstein 
Neuregelungen in den Bereichen des Rundfunkrechts, der 
Medienförderung sowie bei den Rechten und Pflichten der 
Medienschaffenden notwendig. Das bestehende Medienrecht ist 
zersplittert und unübersichtlich und muss systematisiert und 
harmonisiert werden. Aus diesem Grund hat die Regierung beschlossen, 
ein neues und zeitgemässes Mediengesetz zu schaffen und hat nun 
einen Entwurf in die Vernehmlassung bis 3. September 2004 gegeben. 
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei und über 
deren Homepage im Internet unter "www.rk.llv.li – Vernehmlassungen", 
bezogen werden.
Die Vernehmlassungsvorlage erfasst den gesamten Bereich des 
Medienrechts und gliedert sich zunächst in eine Hauptvorlage 
betreffend ein Mediengesetz sowie vier Nebenvorlagen in Hinsicht auf 
die Anpassung medienrelevanter Bestimmungen in anderen Gesetzen.
Inhaltliche Schwerpunkte des Mediengesetzes sind die Schaffung 
eines modernen Medienbegriffes, die Stärkung der Rechte der Medien 
und Medienschaffenden, die Normierung der Aufgaben und Pflichten der 
Medien in der so genannten Informationsgesellschaft sowie Stärkung 
und Ausbau des Persönlichkeitsschutzes. Dabei wurde der Transparenz 
und der Modernisierung des Medienrechts Rechnung getragen. Die 
spezifisch liechtensteinische Form der Medienförderung wurde im 
Lichte der gemachten Erfahrungen und im Hinblick auf eine 
Effizienzsteigerung neu ausgerichtet.
Die Hauptvorlage umfasst einen Allgemeinen Teil, der für 
sämtliche Medien gilt und unter anderem die grundlegenden Rechte und 
Pflichten der Medien regelt, sowie einen Besonderen Teil, der 
ergänzende Spezialvorschriften für einzelne Mediengattungen, 
insbesondere den Rundfunk, enthält. Des Weiteren ist der Förderung 
der Medien sowie der Organisation und Durchführung, den 
Strafbestimmungen sowie den Übergangs- und Schlussbestimmungen je 
ein eigener Teil gewidmet.
Die Vernehmlassungsvorlage deckt damit den gesamten Bereich der 
medienrelevanten Rechtslage in Liechtenstein ab, ergänzt und 
modernisiert diese und dient darüber hinaus der Umsetzung 
einschlägiger europarechtlicher Vorgaben.

Kontakt:

Markus Biedermann
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 60 21

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