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pafl: Weitere Abklärungen zum Gesetz über nichtionisierende Strahlung

Vaduz, 14. Juli (pafl) -

(ots)

Regierung greift Ergebnisse der Vernehmlassung auf

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom
13. Juli 2004 die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Gesetz über den 
Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISG) zur Kenntnis 
genommen. Die Schaffung gesetzlicher Grundlagen zum Schutz gegen 
nichtionisierende Strahlung und die Ausrichtung der Gesetzesvorlage 
an den schweizerischen Bestimmungen wurden in der Vernehmlassung mit 
grosser Mehrheit befürwortet. Zugleich wurden beim Gesundheitsschutz 
und den Grenzwerten verschiedene Anliegen vorgebracht, welche die 
Regierung in weiteren Abklärungen untersuchen wird.
In der Vernehmlassung der Gesetzesvorlage wurde hinsichtlich der 
verschiedenen Quellen nichtionisierender Strahlung vor allem die 
Thematik der Mobilkommunikation behandelt. In der Bewertung der 
Vorlage sowie insbesondere der vorhandenen Erkenntnisse und 
Grundlagen gingen die Ansichten wie erwartet deutlich auseinander. 
Im Mittelpunkt standen Fragen und Vorschläge zum Gesundheitsschutz 
und der damit verbundenen Diskussion um die Festlegung der 
Grenzwerte.
Auswirkungen tieferer Grenzwerte
Als Resultat dieses Vernehmlassungsprozesses wird die Regierung 
in weiteren Abklärungen prüfen, in welcher Form die vorgebrachten 
Anliegen berücksichtigt werden können. So soll beispielsweise in 
einer von einem unabhängigen externen Fachbüro zu erstellenden 
Studie die Frage geklärt werden, wie das Mobilfunknetz zu gestalten 
wäre, um eine möglichst geringe Belastung durch nichtionisierende 
Strahlung zu erzielen. Zu klären ist dabei, ob sich hieraus 
grundsätzlich die Möglichkeit tieferer Grenzwerte ergibt als in der 
Vorlage vorgesehen. In einer ersten Annäherung soll untersucht 
werden, welche Auswirkungen dies auf die Versorgungssicherheit, die 
Kosten für Mobilfunkbetreiber sowie Endkunden und die 
Überlagerungseffekte durch ausländische Netze hätte.
Versorgungsfreie Gebiete
Zusammen mit der Gemeinde Triesenberg soll zudem geklärt werden, 
ob gewisse Gebiete, insbesondere das nicht besiedelte Alpengebiet, 
von der Versorgung mit Mobilfunkdiensten ausgenommen werden können 
und was für Folgen sich hieraus ergeben. Dabei sollen weitere 
Handlungsfelder und Lösungsvorschläge aufgezeigt werden.
Darüber hinaus will die Regierung abklären, wie viele und was für 
Standorte im Freien gemäss dem Vernehmlassungsvorschlag als Orte mit 
empfindlicher Nutzung einzustufen wären. Vor diesem Hintergrund ist 
zu prüfen, inwieweit im Vergleich mit den schweizerischen 
Bestimmungen der Vollzug erschwert wäre und wie sehr die 
Mobilfunkbetreiber davon betroffen wären.
Abklärungen mit Ärzteverein
Es soll zudem mit dem Liechtensteinischen Ärzteverein geklärt 
werden, ob die Möglichkeit besteht, in Liechtenstein eine 
epidemiologische Studie durchzuführen und eine allfällige 
Projektidee zu entwickeln.
Des Weiteren soll im Niederfrequenzbereich unter Beizug externer 
Fachpersonen mit den Liechtensteinischen Kraftwerken abgeklärt 
werden, ob gegenüber dem im Vernehmlassungsbericht vorgeschlagenen 
Regelungsrahmen ein anderer Ansatz im Sinne eines Systemwechsels 
gewählt werden kann. Bei dieser Abklärung sind die Kriterien 
Gesundheitsschutz, Kostenfolgen, Vollziehbarkeit und 
Rechtsharmonisierung mit der Schweiz zu berücksichtigen.
Interessensausgleich herstellen
Auf der Basis dieser Abklärungen, die von der Regierung in 
Auftrag gegeben werden, können nachfolgend das weitere Vorgehen 
sowie allfällige Massnahmen festgelegt werden. Anschliessend wird 
dem Landtag ein Bericht und Antrag vorgelegt, der die Ergebnisse der 
Vernehmlassung und deren Abklärungen berücksichtigt.
Ziel der Regierung ist es dabei, eine Vorlage zu erstellen, die 
den Anliegen und Bedürfnissen sämtlicher Betroffenen gerecht wird 
und die einen angemessenen Interessensausgleich herzustellen vermag.

Kontakt:

Johannes Pingitzer
Mitarbeiter der Regierung
+423 236 60 44

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