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pafl: Abänderung des Bankengesetzes, des Versicherungsaufsichtsgesetzes und der Konkursordnung

(ots)

Vaduz, 18. August (pafl) -

Die Regierung hat einen Bericht
und Antrag zur Abänderung des Bankengesetzes, des 
Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie der Konkursordnung zuhanden des 
Landtags verabschiedet. Durch die Anpassung der genannten Gesetze 
soll die Umsetzung der EWR-Richtlinien 2001/17/EG und 2001/24/EG 
über die Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen bzw. 
Banken in die nationale Rechtsordnung vollzogen werden.
Die Richtlinien regeln grenzüberschreitende Sanierungs- und 
Liquidationsverfahren über Versicherungsunternehmen und Banken. 
Beide Arten von Unternehmen üben ihre Tätigkeit im gesamten EWR 
aufgrund einer einzigen Bewilligung eines EWR-Mitgliedsstaates aus. 
Das jeweilige Unternehmen und seine (rechtlich unselbständigen) 
Zweigstellen bilden daher eine Einheit, die im Falle einer 
notwendigen Sanierungsmassnahme oder Liquidation fortan auch als 
solche behandelt werden.
Es soll hinkünftig nur noch ein Sanierungs- bzw. 
Liquidationsverfahren geben, nämlich das jenes Staates, in dem der 
Bank oder dem Versicherungsunternehmen die Bewilligung erteilt 
wurde. Die anderen Mitgliedstaaten anerkennen dieses Verfahren.
Im Rahmen der Umsetzung der genannten Richtlinien ist in 
gegenständlicher Regierungsvorlage auch erstmals vorgesehen, dass im 
Falle des Konkurses eines Versicherungsunternehmens 
Versicherungsnehmer und andere Inhaber von Versicherungsforderungen 
(z.B. Unfallopfer) durch Schaffung einer Sondermasse (bestehend aus 
den versicherungstechnischen Rückstellungen) wirksam geschützt sind 
(Asset Protection). Damit wird auch einem grossen Anliegen der 
heimischen Versicherungswirtschaft entsprochen, die hinkünftig von 
einer deutlichen Steigerung der Attraktivität des 
Versicherungsplatzes Liechtenstein profitieren kann.

Kontakt:

Ressort Justiz
Heino Helbock
Tel.: +423/236 74 25

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