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pafl: Ein Hochschulgesetz für Liechtenstein

(ots)

Vaduz, 18. August (pafl) – Durch die dynamischen Entwicklungen im europäischen Hochschulbereich, die auch in Liechtenstein zu grösseren Veränderungen geführt haben, hat sich die Regierung zu einer gesetzlichen Neuregelung des Hochschulwesens entschlossen. Mit dem von der Regierung zuhanden des Landtags verabschiedeten Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über die Hochschule Liechtenstein soll der organisationsrechtliche Rahmen für die Fachhochschule Liechtenstein den veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden.

Das vorgeschlagene Gesetz über die Hochschule Liechtenstein 
orientiert sich an den Bestimmungen über die Fachhochschule 
Liechtenstein, erfährt aber wesentliche Ergänzungen und 
Abänderungen. Schwerpunktmässig sind folgende Bereiche neu geregelt:
Ergänzungen zum Leistungsauftrag; 
- Generelle Regelung zu akademischen Graden; 
- Festlegen der Hochschulorgane und Organisation der Fachbereiche, 
Forschungsstellen und An-Institute; 
- Regelungen zu den Berufungsbeiräten und zum Mitwirkungsrecht von 
Teilkörperschaften; 
- Bestimmungen zum Hochschulpersonal; 
- Disziplinarrecht;  
- Datenschutzbestimmungen; 
- Ersetzung der Bezeichnung Fachhochschule durch Hochschule.
Die Änderung der Bezeichnung begründet sich darin, dass die 
Fachhochschule Liechtenstein sich mit der Umsetzung der Bologna- 
Erklärung und durch den Notifikationsprozess im Bereich der 
Architektur von der herkömmlichen Fachhochschullandschaft wegbewegt. 
Sie ist weiterhin keine klassische Universität, sondern sieht sich 
als eine Hochschule mit einem besonderen Bezug zur Praxis.
Ein weiterer Grund liegt darin, dass der Begriff "Fachhochschule" 
international zu wenig verstanden wird. Im Rahmen der Zusammenarbeit 
mit dem Ausland ist immer wieder zu begründen, dass die FHL eine 
Hochschule ist. Zudem wird der Begriff "Fachhochschule" in unserer 
Region immer noch mit Bezeichnung "Fachschule" in Verbindung 
gebracht. Die schweizerischen Fachhochschulen haben deshalb die 
Bezeichnung "Hochschule" gewählt und auch in Deutschland wird im 
Zuge der internationalen Öffnung zunehmend der Begriff "Hochschule" 
gewählt. Die Bezeichnung "Hochschule" soll deshalb die 
wissenschaftliche Ausrichtung der Hochschule abbilden und diese in 
einen vergleichbaren internationalen Kontext einbinden.
Behandlung im November-Landtag 
   In der Mai-Sitzung des Landtags wurde das Rahmengesetz "Gesetz 
über das Hochschulwesen" in erster Lesung behandelt. Beide 
Gesetzesvorlagen, das "Gesetz über das Hochschulwesen" und 
das "Gesetz über die Hochschule Liechtenstein" sollen dem Landtag in 
der Novembersitzung 2004 für die zweite Lesung vorgelegt werden. Die 
beiden Gesetze werden dann das "Gesetz über die Fachhochschulen, 
Hochschul- und Forschungsinstitute" aus dem Jahre 1992 ablösen.
Da gegen Entscheide des Hochschulrats der Hochschule 
Liechtenstein Beschwerde bei der Beschwerdekommission für 
Verwaltungsangelegenheiten erhoben werden kann, ist zudem eine 
Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes erforderlich.

Kontakt:

Wendula Matt
Tel.: +423/236 60 23
wendula.matt@mr.llv.li

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