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pafl: Verordnung zum Bauarbeiten-Koordinationsgesetz

(ots)

Vaduz, 24. November (pafl) -

Die Regierung hat eine
Verordnung zum Bauarbeitenkoordinationsgesetz genehmigt. Die 
Verordnung regelt die Mindestanforderungen, die an die beruflichen 
Voraussetzungen zur Ausübung der Tätigkeit als Baustellen- oder 
Planungskoordinator gestellt werden. Damit wird die Voraussetzung 
geschaffen, dass in Liechtenstein nur Planungs- oder 
Baustellenkoordinatoren ihre Tätigkeit ausführen dürfen, die 
entsprechend ausgebildet und im Besitz einer genügenden 
Haftpflichtversicherung sind.
Die fachliche Bewilligung wird vom Fachbereich Arbeitssicherheit des 
Amtes für Volkswirtschaft erteilt. Zur gewerblichen Ausübung der 
Koordinationsarbeiten bedarf es zusätzlich der Bewilligung gemäss 
Gewerbegesetz.

Kontakt:

Amt für Volkswirtschaft
+423/236 68 71

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