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pafl: Verordnung zum Sozialhilfegesetz wird abgeändert

(ots)

Vaduz, 29. November (pafl) -

Die Regierung hat eine
Abänderung der Verordnung zum Sozialhilfegesetz beschlossen. Die 
Abänderungen betreffen im Wesentlichen die Direktzahlungen der 
Krankenkassen-Prämien. In Zukunft sollen die Kosten für die 
medizinische Grundversorgung direkt von der Sozialhilfe den 
Krankenkassen vergütet werden. Weiters wird die Berechnung des 
Grundbedarfes II bei Haushalten mit unterstützten und nicht 
unterstützten Personen neu geregelt.
Ein weiterer Punkt betrifft den Frührentenbezug bei Anspruch auf 
wirtschaftliche Sozialhilfe. Damit Klienten, welche die Möglichkeit 
hätten, vom flexiblen Rentenalter (Frühpension) Gebrauch zu machen, 
nicht mit wirtschaftlicher Hilfe unterstützt werden, wird die 
Sozialhilfe um den möglichen Rentenbetrag reduziert.

Kontakt:

Amt für Soziale Dienste
Tel.: +423/236 72 43

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