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pafl: Verordnung zum Personen- und Gesellschaftsrecht abgeändert

(ots)

Vaduz, 9. Dezember (pafl) -

Die Regierung hat die
Verordnung zum Personen- und Gesellschaftsrecht abgeändert. Die 
Änderung wurde notwendig, da das Gesetz zum Personen- und 
Gesellschaftsrecht abgeändert wurde. Durch die Verordnung wird 
festgelegt, welche Bestimmungen des Titels 20 des Personen- und 
Gesellschaftsrechts über die Rechnungslegung auch bei Anwendung der 
internatonalen Rechnungslegungsstandards der IASB anzuwenden sind 
und es werden die in den Anhängen 1 und 2 festgelegten 
Schwellenwerte angehoben.
Anlass für die Änderung des Personen- und Gesellschaftsrechts waren 
die Richtlinien über die konsolidierten Abschlüsse von 
Gesellschaften, Banken, Finanzinstituten und 
Versicherungsunternehmen sowie die Erhöhung der Schwellenwerte für 
kleine und mittelgrosse Unternehmen.

Kontakt:

Ressort Justiz
Patricia Wildhaber
Tel.: +423/236 60 34

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