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pafl: Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten

(ots)

Vaduz, 4. Februar (pafl) -

Liechtenstein ratifiziert das
Fakultativprotokoll zum UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes 
betreffend den Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten. Die 
entsprechende Urkunde wurde am 4. Februar 2005 beim Rechtsdienst der 
Vereinten Nationen hinterlegt.
Das Fakultativprotokoll begrenzt die Rekrutierung von Kindersoldaten 
und deren Einsatz in bewaffneten Auseinandersetzungen auf ein 
Mindestalter von 18 Jahren. Im Falle von freiwilliger Rekrutierung 
gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. Die Vertragsstaaten 
verpflichten sich dazu, geeignete Massnahmen zu ergreifen, damit 
diese Vorgaben sowohl von staatlichen Streitkräften als auch von 
anderen bewaffneten Gruppen eingehalten werden. Des weiteren müssen 
Vorkehrungen für die Rehabilitation und soziale Wiedereingliederung 
ehemaliger Kindersoldaten getroffen werden. Da Liechtenstein über 
keine Streitkräfte verfügt, ist die Ratifikation des Fürstentums 
Liechtenstein in erster Linie als Fortführung seines Engagements zum 
Schutz der Kinderrechte und als Akt der Solidarität mit den 
Zielsetzungen des Fakultativprotokolls zu verstehen.
Das Fakultativprotokoll wurde von Liechtenstein am 8. September 2000 
anlässlich des Millennium-Gipfeltreffens an der UNO- 
Generalversammlung in New York unterzeichnet. Es trat am 12. Februar 
2002 in Kraft und hat bisher 88 Vertragsparteien.

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