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pafl: Abänderung des Strafgesetzbuches in Vernehmlassung

(ots)

Vaduz, 14. April (pafl) – Die Regierung hat einen Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung und des Betäubungsmittelgesetzes verabschiedet. Mit der vorgeschlagenen Änderung soll das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität ("Palermo-Übereinkommen") umgesetzt werden.

Die Vernehmlassungsvorlage enthält einige Änderungen des 
Strafgesetzbuches zur Vorbereitung der Ratifizierung des Palermo- 
Übereinkommens. Es sind dies insbesondere:
- Die Abänderung des Tatbestandes des Menschenhandels; 
- die Aufnahme von 12 Vergehen in den Vortatenkatalog des 
Tatbestandes der Geldwäscherei; 
- die Schaffung des neuen Tatbestandes des grenzüberscheitenden 
Prostitutionshandels; 
- die Abänderung des Tatbestandes der Bandenbildung, der 
neu "Kriminelle Vereinigung" heisst und schliesslich 
- die Abänderung des Tatbestandes der Kriminellen Organisation.
Das Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte 
Kriminalität verpflichtet die Staaten dazu, ihre gesetzlichen 
Vorschriften im Kampf gegen länderübergreifend tätige kriminelle 
Organisationen anzupassen. Transnationale Akteure in der Welt des 
organisierten Verbrechens haben die Globalisierung, erleichterte 
Handelsströme und bessere Verkehrswege für ihre eigenen Zwecke 
nutzen können. Strafverfolgung und Strafgerichtsbarkeit sind aber 
durch Bestimmungen der jeweiligen nationalen Ordnung in ihrer 
Bewegungsfreiheit eingeschränkt und haben zunehmend Mühe, 
organisierte Kriminelle, die in mehreren Ländern aktiv sind, 
effizient zu verfolgen.
Für die internationale Zusammenarbeit ist es daher von 
entscheidender Bedeutung, eine gemeinsame Grundlage für eine solche 
konzertierte Zusammenarbeit zu schaffen, strafwürdiges Verhalten 
gemeinsam festzulegen und die Begriffswelten anzupassen, damit die 
justizielle Zusammenarbeit leichter und rascher greifen kann.

Kontakt:

Ressort Justiz
Kerstin Fitz-Gahan
Tel.: +423/236 65 91

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