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pafl: Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Libanon

(ots)

Vaduz, 18. Mai (pafl) -

Die Regierung unterbreitet dem
Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Freihandelsabkommen 
der EFTA- Staaten mit der Republik Libanon. Das Abkommen wurde 
anlässlich des EFTA-Ministertreffens am 24. Juni 2004 in Montreux 
unterzeichnet. Es soll im Laufe des Jahres 2005 in Kraft treten.
Das Freihandelsabkommen umfasst den Industriesektor, verarbeitete 
Landwirtschaftsprodukte sowie Fisch und andere Meeresprodukte. Das 
Freihandelsabkommen ist asymmetrisch ausgestaltet und 
berücksichtigt damit die Unterschiede der wirtschaftlichen 
Entwicklung des Libanon und der EFTA-Staaten. Während die EFTA- 
Staaten ihre Zölle und Abgaben mit Inkrafttreten des Abkommens 
vollständig abschaffen, wird dem Libanon für den schrittweisen 
Zollabbau ab 2008 eine Übergangszeit bis 2015 gewährt.
Wie in den bisherigen EFTA-Freihandelsabkommen wird der Handel mit
unverarbeiteten Landwirtschaftserzeugnissen in bilateralen 
Vereinbarungen zwischen den einzelnen EFTA-Staaten und dem Libanon 
geregelt. Das bilaterale Landwirtschaftsabkommen zwischen der 
Schweiz und dem Libanon findet aufgrund des Zollvertrags auch auf 
Liechtenstein Anwendung.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Tel.: +423/236 60 58

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