pafl: Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes
(ots)Vaduz, 22. Juni (pafl) Liechtenstein ist durch eine staatsrechtliche Vereinbarung gegenüber der Schweiz verpflichtet, Änderungen des schweizerischen Mehrwertsteuerrechts zu übernehmen. Das Eidgenössische Parlament hat eine Ergänzung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer mit einem Artikel 33a beschlossen. Um diese Bestimmung auch ins liechtensteinische Mehrwertsteuergesetz aufzunehmen, hat die Regierung einen Bericht und Antrag zuhanden des Landtags verabschiedet.
Das Eidgenössische Parlament hat im Bereich der Mehrwertsteuer steuerliche Erleichterungen beschlossen. Diese betreffen die mehrwertsteuerliche Behandlung der öffentlichen Bekanntmachung von Zuwendungen im Zusammenhang mit gemeinnützigen Organisationen. Solche Zuwendungen sollen gegenüber der heutigen Praxis in einem verstärkteren Masse als nicht steuerbare Leistungen qualifiziert werden.
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