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pafl: Abänderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes und des Beschwerdekommissionsgesetzes

(ots)

Vaduz, 17. August (pafl) – Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG) und des Beschwerdekommissionsgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet.

Der Landtag hat mit der Schaffung des Beschwerdekommissionsgesetzes 
im Hinblick auf die Erledigung von Beschwerden eine 
Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten ins Leben 
gerufen. Dieser wurden Entscheidungskompetenzen über Beschwerden im 
Bereich des Bauwesens, Strassenverkehrs und der Telekommunikation, 
das heisst in technisch und rechtlich sehr eingeengten Bereichen, 
übertragen.
Bei der beinahe gleichzeitigen Schaffung des 
Schwerverkehrsabgabegesetzes wurde die Möglichkeit der 
Beschwerdehandlung bei der Beschwerdekommission nicht bedacht und 
als Beschwerdestelle die Regierung bezeichnet, obwohl die in diesem 
Zusammenhang eingehenden Beschwerden – die sich vor allem gegen 
Bussen aus fahrlässiger Hinterziehung der leistungsabhängigen 
Schwerverkehrsabgabe (LSVA) richten – denselben Kriterien genügen, 
die mittels dem Beschwerdekommissionsgesetz der Beschwerdekommission 
übertragen wurden.
Der vorliegende Bericht und Antrag sieht vor, dass die unter das 
Schwerverkehrsabgabegesetz fallenden Beschwerden neu in Kompetenz 
der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten fallen.

Kontakt:

Markus Biedermann
Ressort Verkehr und Kommunikation
Telefon: +423/236 60 21

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