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pafl: Revision des Konsumkreditgesetzes wird zurückgestellt

(ots)

Vaduz, 18. Oktober (pafl) -

An der Sitzung vom 24.
August 2004 verabschiedete die Regierung den Vernehmlassungsbericht 
betreffend die Totalrevision des Gesetzes über den Konsumkredit 
(KKG). Breite Kreise wurden dazu eingeladen, bis zum 29. Oktober 
2004 ihre Anregungen und Stellungnahmen einzubringen.
Das derzeit geltende Konsumkreditgesetz basiert auf 
schweizerischer Vorlage. Aufgrund des am 1. Januar 2003 in der 
Schweiz in Kraft getretenen revidierten Konsumkreditgesetzes wurde 
beschlossen, dass auch Liechtenstein die schweizerischen Änderungen 
übernimmt. Grund dafür ist die Anpassung der Rechtsgrundlage an die 
Schweiz, um damit eine einheitliche Gesetzgebung zu schaffen.
Parallel zur laufenden Ausarbeitung eines revidierten 
Konsumkreditgesetzes in Liechtenstein wurde am 10. Oktober 2005 auf 
Seiten der Europäischen Union ein Vorschlag für eine neue Richtlinie 
über Verbraucherkreditverträge und zur Änderung der Richtlinie 
93/13/EWG des Rates ausgearbeitet und vorgestellt (KOM(2005) 483 
endgültig). Mit dieser Verbraucherkredit-Richtlinie sollen die 
Verbraucherrechte in einem Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen 
EU-weit angeglichen werden. Der neue Entwurf der Richtlinie soll 
dabei dem Verbraucher bessere Vergleichsmöglichkeiten im Hinblick 
auf Kreditkonditionen ermöglichen, für das Gewerbe hingegen 
bedeutete es eine Vereinfachung hinsichtlich grenzüberschreitender 
Kreditangebote.
Aufgrund der Verpflichtung Liechtensteins aus dem EWR-Abkommen 
zur Übernahme von EU-Richtlinien hat sich die Regierung nun dafür 
entschieden, die derzeit laufende Ausarbeitung der Totalrevision des 
Konsumkreditgesetzes zurückzustellen und die Verabschiedung der EU- 
Richtlinie über Verbraucherkreditverträge abzuwarten. Damit soll 
verhindert werden, dass innert kürzester Zeit das Gesetz mehrfach 
revidiert werden muss. Mit diesem Vorgehen wird auch dem Wunsch der 
meisten Vernehmlassungsteilnehmer entsprochen, die bereits in ihrer 
Stellungnahme auf die zu erwartende EU-Richtlinie und deren 
Umsetzung verwiesen haben. Der Vollständigkeit halber ist 
festzuhalten, dass es sich bei der Richtlinie über 
Verbraucherkreditverträge und zur Änderung der Richtlinie 93/13/EWG 
derzeit noch um einen Vorschlag handelt. Eine endgültige Fassung der 
EU-Kommission wird für das Jahr 2006 erwartet.
Kontakt
Amt für Volkswirtschaft 
Sandra Nitz-Röthlin
+423/236 62 93

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