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pafl: Klimarappen in Liechtenstein

(ots)

Vertrag der Regierung mit der Stiftung Klimarappen

Liechtenstein ist von der Einführung des Klimarappens auf 
Treibstoffe in der Schweiz aufgrund des gemeinsamen Wirtschaftsraums 
direkt betroffen. Der Klimarappen soll deshalb auch in Liechtenstein 
erhoben, die Erträge aber selbst verwaltet werden. Angesichts der 
Kyoto-Verpflichtungen Liechtensteins erscheint es sinnvoll, die 
Erträge zweckgebunden für Klimaschutzprojekte einzusetzen.
Zur Umsetzung des schweizerischen CO2-Gesetzes erheben die 
Mineralölimporteure im Sinne einer freiwilligen Massnahme den so 
genannten Klimarappen auf Treibstoffe. Dazu haben sie die Stiftung 
Klimarappen gegründet. Mit den Erträgen finanziert die Stiftung 
Klimaschutzprojekte mit dem Ziel, den Ausstoss von Treibhausgasen zu 
verringern. Aufgrund des gemeinsamen Wirtschaftsraumes soll der 
Klimarappen auch in Liechtenstein erhoben werden. Dazu bedurfte es 
eines Vertrages zwischen der Regierung Liechtensteins und der 
Stiftung Klimarappen.
Im soeben unterzeichneten Vertrag wird die Aufteilung der Erträge 
zwischen der Schweiz und Liechtenstein geregelt. Der Vertrag hält im 
Wesentlichen fest, dass Liechtenstein die Anteile an den 
Gesamteinnahmen aus der Schweiz und aus Liechtenstein gemäss dem 
Schlüssel, wie er auch beim Zollvertrag gilt, zurück erstattet 
erhält.
Aus der Abgabe auf Benzin- und Dieselölimporte in Höhe von 1.5 
Rappen pro Liter erhält die Stiftung Klimarappen jährliche Einnahmen 
von etwa 100 Millionen Franken. Diesen Betrag will die Stiftung in 
Klimaschutzprojekte in der Schweiz und im Ausland sowie für den Kauf 
von CO2-Emissionszertifikaten im Ausland investieren.
Über den liechtensteinischen Treibstoffabsatz fliessen jährlich etwa 
450'000 Franken dem Stiftungsvermögen zu. Die Stiftung Klimarappen 
stellt diesen Betrag dem Land Liechtenstein wieder zur Verfügung. 
Die Regierung hat sich zum Ziel gesetzt, mit diesen Mitteln Projekte 
zur Reduktion des Ausstosses von Treibhausgasen zu finanzieren und 
damit einen Teil der Verpflichtungen im Rahmen des Kyoto-Protokolls 
zu erfüllen.

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