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pafl: Entsorgung von tierischen Nebenprodukten

(ots)

Verordnung angepasst

Vaduz, 26. Januar (pafl) – Die Regierung hat die Verordnung über 
die Ausrichtung von Beiträgen an die Kosten für die Entsorgung von 
tierischen Nebenprodukten genehmigt. Ziel der Verordnung ist es, 
rechtliche Voraussetzungen zu schaffen, um staatliche Beiträge an 
die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten an 
Halterinnen und Halter von Klauentieren und Schlachtbetriebe analog 
derjenigen in der Schweiz ausrichten zu können. Damit soll zum einen 
eine ungleiche Behandlung von Marktteilnehmerinnen im gleichen 
Wirtschaftsraum vermieden und zum anderen ein Anreiz zur Befolgung 
und korrekten Handhabung der Tierverkehrskontrolle als wichtigem 
tierseuchenpolizeilichem Instrument ermöglicht werden.
Die Beitragshöhe und die Voraussetzungen für die Ausrichtung der 
Beiträge orientieren sich an der schweizerischen Vorlage bei 
gleichzeitiger Unabhängigkeit der Regierung in der Bemessung der 
Beitragshöhe.
Kontakt
Amt für Lebensmittelkontrolle und
Veterinärwesen
Dr. Peter Malin
Tel.:  +423/236 73 20

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