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pafl: Revision des Strassenverkehrsgesetzes

(ots)

Vaduz, 15. Februar (pafl) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 14. Februar 2006 einen Bericht und Antrag betreffend die Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Teilrevision enthält ein Massnahmenpaket zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Fahren unter Betäubungs- und Arzneimitteleinfluss wird dem Fahren in angetrunkenem Zustand gleichgestellt. Ebenfalls werden die Vorschriften über Ausmasse und Gewichte sowie über die Typengenehmigung angepasst.

Fahren unter Betäubungsmittel- oder Arzneieinfluss
Gegen Personen, die wegen Betäubungsmittel- oder 
Arzneimitteleinfluss fahrunfähig sind, soll in Zukunft wirksamer 
vorgegangen werden können. Für Personen, die unter dem Verdacht von 
Betäubungs- oder Arzneimitteleinfluss stehen, werden die gleichen 
Untersuchungsmassnahmen wie in der Schweiz eingeführt. Die Regierung 
kann in Ergänzung der bestehenden 0.80-Alkoholpromillegrenze 
zusätzlich festlegen, nach Einnahme welcher Substanzen und bei 
welchen Konzentrationen im Blut eine Person als in jedem Fall 
fahrunfähig gilt. Fahren unter Betäubungs- und Arzneimitteleinfluss 
wird dem Fahren in angetrunkenem Zustand gleichgestellt.
Für Fahrzeugführer und –führerinnen, die innert 5 Jahren seit 
Ablauf eines letzten Entzuges wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand 
oder Fahrens unter Betäubungsmittel- oder Arzneimitteleinfluss 
erneut in einem solchen Zustand ein Motorfahrzeug geführt haben, 
soll der Führerausweis neu wie bisher für Alkoholrückfällige 
ebenfalls für die Dauer von mindestens einem Jahr entzogen werden 
können.
Typengenehmigung von Fahrzeugen
Der Gesetzesentwurf enthält ausserdem Bestimmungen zur Anpassung 
an das Recht der Europäischen Gemeinschaft. So kann die Regierung 
bei Vorliegen einer ausländischen Fahrzeugtypengenehmigung, die auf 
der Grundlage gleichwertiger Vorschriften erteilt worden ist, auf 
die Erteilung einer liechtensteinischen Typengenehmigung verzichten. 
Bei Fahrzeugen mit EG-Gesamtgenehmigung werden die Daten der 
Fahrzeugtypen weiterhin zentral beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) 
erfasst und der Motorfahzeugkontrolle mit dem bestehenden EDV-System 
TARGA online zur Verfügung gestellt.
Bei den Vorschriften für Ausmasse und Gewichte von Fahrzeugen 
wird nur noch das Gesamtgewicht per Gesetz festgelegt. Gewichte der 
einzelnen Fahrzeugarten und Anzahl der Achsen wird neu per 
Verordnung geregelt.
Ausserdem ist eine Gesetzesanpassung dahingehend vorgesehen, dass 
die Regierung die Erteilung von Ausnahmebewilligungen für das 
Befahren von Strassen, die mit einem Fahrverbot belegt sind, an die 
Gemeindevorsteher übertragen kann.

Kontakt:

Markus Biedermann
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 60 21

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