pafl: Regierung beschliesst Gesetz über die Versicherungsvermittlung
(ots)Vaduz, 16. Februar (pafl) Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über die Versicherungsvermittlung zuhanden des Landtags verabschiedet. Damit übernimmt Liechtenstein die Richtlinie 2002/92/EG. Diese sieht vor, dass alle Vermittler in ihrem Herkunftsmitgliedstaat in einem Register eingetragen werden. Weiters sieht die Richtlinie umfassende Informations- und Beratungspflichten der Versicherungsvermittler vor.
Ein Versicherungsbinnenmarkt erfordert, dass Versicherungsvermittler ihre Aktivitäten überall in der Europäischen Union ausführen und die vom Vertrag gewährleisteten Rechte der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs in Anspruch nehmen können. Versicherungsvermittler stellen eine wesentliche Verbindung beim Verkauf der Versicherungsprodukte in der Europäischen Union dar. Sie spielen auch eine entscheidende Rolle beim Schutz der Interessen von Versicherungskunden, vor allem, indem sie ihren Rat und Unterstützung anbieten, und indem sie ihre spezifischen Bedürfnisse analysieren. Deshalb sind sie ein bedeutendes Element im Funktionieren des Versicherungsbinnenmarktes.
Die Richtlinie wird in einem Spezialgesetz, dem Versicherungsvermittlungsgesetz, umgesetzt. Ferner sind kleinere Anpassungen im Gewerbegesetz, Finanzmarktaufsichtsgesetz sowie im Versicherungsaufsichtsgesetz erforderlich. Mit dem Vollzug wird die Finanzmarktaufsicht betraut. Um den internationalen Vorgaben zu entsprechen, werden die Versicherungsmakler zudem in den persönlichen Geltungsbereich des Sorgfaltspflichtgesetzes aufgenommen. Bei dieser Gelegenheit soll das Sorgfaltspflichtgesetz noch in weiteren Punkten angepasst werden.
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