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pafl: Regierung schafft Transportgesetz

(ots)

Vaduz, 20. März (pafl) – Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über die Personen- und Gütertransporte auf der Strasse, kurz Transportgesetz, zuhanden des Landtags verabschiedet. Beim neuen Gesetz handelt es sich im Wesentlichen um eine Zusammenfassung des bisherigen Gesetzes über die grenzüberschreitenden Personen- und Gütertransporte sowie der einschlägigen gewerberechtlichen Bestimmungen für Transportunternehmen, wobei ein paar wenige Präzisierungen, jedoch keine vollständig neuen Regelungen, geschaffen werden.

Im Zuge der laufenden Totalrevision des Gewerbegesetzes und im 
Besonderen im Verlaufe der im letzten Herbst durchgeführten ersten 
Lesung derselben wurde vom Landtag die Anregung geäussert, die 
bislang im Gewerbegesetz eingearbeiteten Sonderregelungen für das 
Transportgewerbe aus dem neuen Gewerbegesetz herauszunehmen und zu 
prüfen, ob diese nicht harmonischer in eine anderes Gesetz, 
beispielsweise in das Gesetz über die grenzüberschreitenden 
Personen- und Gütertransporte, einbezogen werden könnten.
Die Regierung hat dieses Anliegen im positiven Sinne geprüft und 
kommt mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zum neuen Transportgesetz 
der Anregung des Landtags nach inhaltlicher Zusammenführung der 
Regelungen für das Transportgewerbe in einem Erlass nach. Die 
Regierung nützt die Vorlage weiters, um gleichzeitig auch eine 
Neustrukturierung und Konzentration der Aufgaben im Transportgewerbe 
beim Amt für Zollwesen vorzunehmen. Im Sinne effizienter 
Verwaltungsstrukturen (Verwaltungsreform) und eines verbesserten 
Dienstleistungsangebots für Transportunternehmen wird es damit 
zukünftig sowohl für Fragen im Umfeld der gewerberechtlichen 
Transportbewilligung als auch für die Transportbelange im 
grenzüberschreitenden Transport nur noch eine Anlaufstelle, geben. 
Das Amt für Zollwesen soll zukünftig "Amt für Zoll- und 
Transportwesen" heissen.

Kontakt:

Horst Schädler
Tel.: +423/23676 69
horst.schaedler@mr.llv.li

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