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pafl: Bevölkerungsschutzgesetz in der Vernehmlassung

(ots)

Vaduz, 20. März (pafl) -

Die Regierung hat einen
Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Gesetzes über den 
Katastrophenschutz verabschiedet, welches in einer neuen Fassung als 
Gesetz über den Schutz der Bevölkerung (Bevölkerungsschutzgesetz) 
erlassen werden soll. Der Vernehmlassungsbericht wurde 
interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis 31. Mai 2006 
zugeschickt. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der 
Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet 
(www.rk.llv.li – Vernehmlassungen) bezogen werden.
Mit der Totalrevision des Gesetzes über den Katastrophenschutz und 
der Überführung in eine neue Fassung soll das Gesetz den 
Bestimmungen in der Schweiz und teilweise auch im übrigen 
deutschsprachigen Europa angeglichen werden. Die Totalrevision 
umfasst mehrere Schwerpunkte, so unter anderem die Definition der 
Begriffe und die Neuregelung der Aufgaben und Kompetenzen des 
Landesführungsstabes und der einzelnen Führungsorganisationen 
(Landespolizei, Feuerwehr, Bergrettung usw.). Das Amt für 
Zivilschutz und Landesversorgung soll in "Amt für 
Bevölkerungsschutz" umbenannt werden. Durch diese Umbenennung 
entfällt der für Liechtenstein falsche Begriff "Zivilschutz", da 
Liechtenstein nie über einen Zivilschutz im eigentlichen Sinne 
verfügt hat.
Neu geregelt werden zudem auch der Lawinendienst, die Freistellung 
von Arbeitnehmern für Einsätze und Ausbildung, der 
Versicherungsschutz von Einsatzleuten und die Höhe der Bussen bei 
den Strafbestimmungen.

Kontakt:

Ressort Inneres
Erik Purgstaller
Tel.: +423 236 60 92

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